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Jakob

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Alle erstellten Inhalte von Jakob

  1. Selbst wenn sie einen Andreaskreuz-Fetisch haben sollte, würde ich Werbung hierzu (Dornenkranz) von der "Konzessioniert"-Kennzeichnung trennen. Gruß an die Freundin, sie möge von mir Abstand halten, ich bin so ein langweiliger stino Vanilla-Typ.
  2. Bei einem "Siegel" (ohne "Güte-"), so man es will, sollte m.E. der Wortbestandteil nicht über "Konzessioniert" (oder wortsinnähnlichen Ausdruck) hinaus gehen. Und Lorbeerkränze o.ä. würde ich auch weglassen. Es sollte rein informativ wirken und auch nicht übergroß sein. Nur so, dass man es halt bemerkt.
  3. Schaue einfach ins Impressum, weil es eine Pflichtangabe sein dürfte. Ist nicht schwer und einen solchen Blick sollte man immer wagen. Beispielsweise auch wenn man im Internet Dinge kauft.
  4. @Wulf Du kannst über "Motivationen" so viel spekulieren, wie Du willst, es bleiben nur (zudem unfundierte) Spekulationen. Auch nutzt es nichts ehrabschneidende Spekulationen ad personam im Folgesatz als "natürlich" unzutreffend zu bezeichnen, denn bei objektiver Auslegung könnte ein Gericht (so ein solches bemüht würde) das auch durchaus sogar als den vorhergehenden Satz verstärkenden Sarkasmus auffassen. Dir ist also ein wenig mehr Vorsicht anzuraten bei Deinen Posts ad personam. Und im übrigen ist es mir recht wurscht, ob Du Posts meiner Wenigkeit zur Sache für Unfug hältst oder nicht, denn für eine solche Bewertung bist Du leider oder gottseidank nicht maßgeblich. Ansonsten, ich selbst habe nichts dagegen, wenn eine Agentur auf der Hauptseite deutlich macht konzessioniert zu sein, Dein Argument der besseren Sichtbarkeit verstehe ich durchaus. Es ist aber die Entscheidung jeder Agentur, ob sie es machen will oder nicht, warum auch immer. Wenn es auf der Hauptseite hervorgehoben dargestellt wird, empfehle ich allerdings (und ob jemand dem folgt oder nicht ist wiederum jedem überlassen) dies nicht in einer Form zu machen, welche als besonders hervorhebende Werbung in Bezug auf besonders hohe Qualität (wobei auch immer) zu verstehen ist. Denn die Qualität einer Agentur, bei welcher der Hinweis "nur" im Impressum steht, ist nunmal dadurch nicht schlechter als bei einer Agentur, welche die Konzessionierung als Qualitätswerbung besonders hervorgehoben verwendet. Und Erstere kann solche Werbung der zweitgenannten Agentur durchaus als unlautere Werbung auffassen. Natürlich kommt es auf die Form und somit den Einzelfall an. Deshalb schrieb ich ja auch extra "marktschreierisch", was übrigens im Rechtsverkehr ein üblicher Ausdruck ist. Deswegen sollte eine Agentur, welche damit werben will, sich wettbewerbsrechtlich beraten lassen, und zwar in Bezug genau auf die konkret beabsichtigte Verwendung.
  5. Hier geht wieder wirklich alles durcheinander. Es gibt normale Marken und Verbandsmarken. Für Letztere bedarf es eines Verbandes mit Satzung als Anmelder, bei einer normalen Marke kann jeder anmelden, beispielsweise auch Wulf. Aus Marken kann der Inhaber der Marke gegen unerlaubte Nutzung (also vom Inhaber der Marke nicht gestattete Benutzung) der Marke durch Dritte vorgehen. Sonst niemand (wenn wir mal exklusive Lizenznehmer außen vor lassen). Wenn ein Siegel, das lediglich eine Konformität mit dem Gesetz als Grundlage hat, "marktschreierisch" eingesetzt wird und den Eindruck besonderer Qualität hervorruft, so kann jeder Wettbewerber dagegen wegen Verbrauchertäuschung wettbewerbsrechtlich vorgehen. Denn der Verbraucher geht davon aus, dass jeder Anbieter (Siegel hin oder her) legal arbeitet, denn das ist eine Selbstverständlichkeit und kein Qualitätsmerkmal.
  6. Wir wollen jetzt aber besser nicht die Analogiediskussion auf die Frage der Vorteile und Nachteile beim Neuwagenkauf versus Gebrauchtwagenkauf ausdehnen ....
  7. Wie was wo wer hat mich gerufen? Beim Gebrauchtwagenkauf gibt es aber schon Gütesiegel, beispielsweise der Dekra . https://www.dekra.de/de/dekra-siegel-gebrauchtfahrzeuge/. Offen gesagt ist es mir aber wurscht, selbst wenn es von einer "unabhängigen" Orga ist. Ich prüfe lieber selbst. Dann ist es Ersthandinformation. Für Leute, die dazu unfähig oder unwillig sind, mag es ein Indiz sein, mehr aber auch nicht.
  8. Beim Überfliegen der neuen Posts habe ich doch fast gedacht, ob Ihr jetzt auch noch eine Krankenkassenzulassung dazu bekommen habt ... .
  9. Auch wenn ich mit einigen Positionen nicht übereinstimme, halte ich diese Orga für unterstützenswert. Man schaue auch mal nach, wer die unterstützenden Einzelpersonen (soweit genannt) sind, u.a. Volker Beck. https://www.sexarbeit-ist-arbeit.de/unterstuetzerinnen/unterstuetzende-einzelpersonen/ Es wäre wünschenswert, wenn insbesondere Frauen hier passiv oder aktiv unterstützen würden. Denn SIE geht es vordringlich an. Wenn nicht jetzt, wann dann?
  10. Wie schwachsinnig die Argumentationen mitunter sind, sieht man hier. https://presse-augsburg.de/lauterbach-will-verbot-der-prostitution/494991/ Zitat daraus: " Wir können nicht einerseits Frauenrechte einfordern und andererseits Zwangsprostitution per Gesetz legalisieren. Das geschieht aktuell aber. " Der gute Herr Lauterbach verkennt offenbar, dass das Strafgesetzbuch diverse Regelungen enthält, welche einen Zwang, in welcher Form auch immer, sanktionieren. Es ist verstörend, wenn Politiker nicht mal einen Ansatz von Sachkompetenz offenbaren. Ich kenne kein Gesetz, das Zwangsprostitution legalisieren würde, also die Bestimmungen des Strafgesetzbuches ausheben.
  11. Das neue Hintergrundbild auf der Startseite der Website ist aber auch nicht ohne ...
  12. Na ja, sie kann natürlich auch lautstark einen fliegen lassen, vorzugsweise im Aufzug. Da gucken garantiert alle, optikunabhängig.
  13. Falsch. Wenn ich fachlich keine Ahnung habe, dann halte ich den Mund.
  14. Wieso "Gerade dir"? Weder buche ich, noch bin ich der liebe Herrgott. Und was jemand mit meinen Hinweisen zur Impressumspflicht anfängt ist nicht meine Angelegenheit, das soll jede/r selbst entscheiden. Abgesehen davon sehe ich auch keinerlei Anlaß zu "Korrekturen".
  15. Ich höre von Frauen öfter "Du bist ja sooo doof!". Im Gegensatz zu Dir lachen die dabei (meist) ziemlich ausgelassen
  16. Aufgrund einer Rückfrage per PM, und weil sich vielleicht dies auch Andere fragen. Bei der Prüfung durch die Behörde konnte und durfte im Impressum dieser Teil (noch) nicht stehen, weil ja noch nicht zugelassen worden war. Vor der Zulassung den Anschein der Zulassung zu erwecken wäre sogar täuschend und somit Grund für eine Ablehnung! Diese Pflicht nach dem TMG entsteht ja erst mit der Zulassung, also dem Zeitpunkt des Erhalts des Bescheides (nach positiv verlaufener Prüfung). Neben der Impressumspflicht als solcher kann das auch für die Zukunft sehr wichtig werden. Denn wenn die Behörde in der Zukunft feststellt, dass man sich nicht an "die Gesetze" hält (hier gesagte Regelung des TMG), dann könnte eine P6-feindliche Behörde sogar dies als Grund für einen Widerruf der Zulassung hernehmen ...... Wenn ich jetzt so darüber nachdenke, ich glaube zwei Pizza wären angemessen .... P.S. wegen Rückfrage: Der Text im Impressum könnte so lauten: "Als Escort-Vermittlungs-Agentur zugelassen nach §12, Absatz 1, ProstSchG. Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt der Stadt XY, A-Strasse, 12345 XY ." Anstatt der Adresse dürfte auch ein direkter Link in Ordnung sein, ich würde einfach beides machen. Jetzt sinds 3 Pizzen *lol*.
  17. Abseits des im Verlauf des Threads ein Hinweis. In anderen zulassungsabhängigen Berufen ist, zumindest teilweise, ein Bestandteil der Impressumspflicht die Angabe der Zulassung mit Angabe der zulassenden Behörde/Stelle, einschließlich Link zu selbiger. Bevor es da irgendwann einmal zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt, in Verfolg einer Abmahnung, könnte erwogen werden, diese Angaben im Impressum aufzunehmen. Die Zulassungsbehörde dürfte dies auch eher positiv bewerten. P.S.: Habe sicherheitshalber nochmal nachgeschaut. Jeder, der für die Ausübung seiner Dienstleistung eine behördliche Zulassung benötigt, muss die zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum angeben. Dies ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG. Die Angaben sollten auch die vollständige postalische Anschrift der Aufsichtsbehörde im Impressum nennen. Also, Affe tot, Thema erledigt, zugelassene Agenturen, sofern sie ihrer Impressumspflicht nachkommen, sind anhand des Impressums erkennbar P.P.S.: Keine der 4 hier mitdiskutierenden Agenturen erfüllt diese Impressumspflicht vollständig, eine immerhin ansatzweise (Stadt XY dürfte als Angabe nicht ausreichen, Behörde mit Adresse muss rein) , die anderen gar nicht. Wer berät Euch eigentlich? Do it yourself? Ich bekomme für diesen Rat von jeder Agenturleitung bei Gelegenheit eine Pizza (nicht tiefgekühlt, frisch zubereitet) mit Begleitgetränk . Zur Klarstellung: ich bin überzeugt, dass es nur übersehen wurde, in allen Fällen. P.P.P.S. *au weia*: Bei registrierten Indis ist die Frage weniger klar. Denn man kann die Auffassung vertreten, dass eine Registrierung keine Zulassung im Sinne des TMG ist. Ich würde aber auch hier aus rechtlicher Sicht sicherheitshalber dringend dazu raten, im Impressum Angaben zur Registrierungsbehörde zu machen.
  18. Zulassungen (Konzessionen) und Gütesiegel haben rein gar nichts miteinander zu tun. Ich kenne Anwälte, welche zugelassen aber trotzdem kriminell sind (und letzteres Adjektiv ist nicht nur so dahin gesagt)
  19. Mist. Dann bin ich wohl raus.
  20. Und ich gehe mal davon aus, dass Asfas Post ironisch gemeint war . Ebenso, wie ein Teil Deines Posts ...
  21. Der Ansatz hat einen kleinen Denkfehler. Dass eine Agentur konzessioniert ist, bedeutet noch lange nicht, dass sie sich gegenüber dem Kunden gut verhält. Von Freierschutz ist mir beim ProstSchG noch nichts aufgefallen . Abgesehen davon, behaupten konzessioniert zu sein kann Jeder. Aber wie willst Du das denn überprüfen? Oder erwartest Du, dass MC sich die Bewilligungsbescheide vorlegen läßt (und auf Echtheit prüft)? Selbst ein deutsches Impressum sagt nicht wirklich viel . P.S.: Zur Vermeidung von Missverständnissen, ich rede von (den vielen) schwarzen Schafen, nicht den ordentlich und anständig gegenüber allen Seiten arbeitenden Agenturen. Da sind Impressum und ein Hinweis auf eine Konzessionierung nur leider keine objektiven und verläßlichen Unterscheidungsmerkmale.
  22. Eine (stets) denkbarer Missbrauch ist kein Argument gegen ein grundsätzlich positives Modell. Missbraucht werden kann nahezu Alles, und dagegen muss im Missbrauchsfall dann vorgegangen werden. Das ist ja auch in anderen Bereichen nicht anders. @Spring Das ist ein anderes Thema. Für Afrika wird von 2020 bis 2100 eine fast Vervierfachung der Bevölkerung prognostiziert, nebenbei angemerkt. Im Gegensatz zu allen anderen Kontinenten.https://de.statista.com/statistik/daten/studie/184686/umfrage/weltbevoelkerung-nach-kontinenten/
  23. Kommunizieren Prostituierte in Schweden jetzt mit Trommeln? Und wie sieht es mit der Observation einer Prostituierten aus (natürlich nur um die kriminellen Männer zu schnappen)? Deswegen dürften wohl kaum noch Prostituierte als solche behördlich geführt sein. Wenn jemand von einer Straftat weiss (in Schweden wäre das das Nutzen von P6 durch einen Mann), dann ist die Verdeckung dieser Straftat übrigens ihrerseits eine Straftat. Erst wenn man dieses nordische Model wirklich versteht, erkennt man das Perfide und Scheinheilige daran. Ehrlicher wäre anstatt auf den angeblichen Schutz der Frauen zu verweisen, einfach ein generelles Prostitutionsverbot zu fordern. Das nordische Modell ist nur ein Feigenblatt dafür, dass zumindest einigen Frauen mit einem Verbot faktisch die Existenzgrundlage genommen wird.
  24. Es wird nach meiner Wahrnehmung dahingehend argumentiert, dass auch beim nordischen Modell die Frauen in die Illegalität gezwungen werden, und dieses Argument ist m.E. durchaus zutreffend (abgesehen vom "gezwungen"). Nur ein Beispiel. Wenn eine Frau in Schweden Einkünfte aus einer Tätigkeit in der Prostitution ordnungsgemäß steuerlich angeben würde, dann könnte sie dazu gezwungen werden die Kunden zwecks Strafverfolgung zu identifizieren bzw. alle ihr zur Verfügung stehenden Informationen dazu heraus zu geben. Das ist nur zu vermeiden durch illegales Handeln, nämlich beispielsweise Schwarzarbeit. Und dafür wiederum kann sie am Arsch gekriegt werden. So schließt sich dann der scheinheilige Kreis. Wobei, "gezwungen" werden auch da wohl die Wenigsten .... Wg. der 70%: sicher nicht weil manche Protagonisten bei jeder Gelegenheit Datenlecks prophezeihen ...
  25. Na ja, als rundum gelungen kann es m.E. nun auch nicht bezeichnet werden. Insofern ist pauschales Jubelgeschrei auch nicht wirklich passend. Beispielsweise kollektiv von Frauen geführte Kleinbordelle werden faktisch unmöglich gemacht, obwohl dies eigentlich die beste (=praktisch vollständig selbstbestimmte) aller Bordell-Varianten wäre. OK, dieser Kollektivgedanke hat in der Praxis meist ohnehin nicht funktioniert. Aber der Gesetzgeber hätte dies befördern können, beispielsweise solche Betriebe, in denen die Frauen gemeinschaftliche Mieter oder Eigentümer der Örtlichkeit sind, erleichterten Bedingungen zu unterwerfen. Dann hätten sich sicher solche Kollektive gebildet und alle beteiligten Frauen hätten etwas davon gehabt, nämlich nicht mietenmäßig abgezogen zu werden, wie in den Großbetrieben. Und bei solchen Phrasen (in einem juristischen Text) rollen sich mir die Fußnägel auf. Nach dem Büro werde ich gezielt nach Hause fahren . Bzw. was kennzeichnet denn die ungezielte Gewinnorientierung? Das ist auch nicht Ameisentätowiererei, denn es ware entscheidungsheblich ob das Kriterium "ohne gezielte" erfüllt wäre oder nicht. Wann eine "ungezielte Gewinnorientierung" vorliegt, mag man erstmal erläutern. Wenn beispielsweise eine Frau (in privatem Kontext) sagt "Ein echter Gentleman zahlt immer die Zeche des Abends", dann würde ich meinen, dass durchaus eine gezielte Gewinnorientierung vorliegt, denn es ist die bewußte Aussage, dass frau immer für lau bewirtet werden möchte, was einen erheblichen Geldwert darstellen kann. Und Deine SD/SB Verhältnisse bekommst Du schon gar nicht unter "ohne gezielte Gewinnorientierung" subsumiert. Abgesehen davon, es kommt nicht nur auf ein Gesetz an, oft ist die Ausführungsverordnung dazu erheblich praxisrelevanter, zumal wenn diese in Länderkompetenz liegt.

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