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Jakob

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Alle erstellten Inhalte von Jakob

  1. Im Prinzip sicherlich praktisch in der Anwendung. Ich persönlich würde allerdings nicht meine Buchhaltungsdaten auf fremden Servern liegen haben wollen. Wir hier arbeiten mit Lexware, allerdings ohne dies in den letzten Jahren upgedatet zu haben (nur immer Lizenz gezahlt, ohne neue Versionen aufgespielt zu haben). Unsere "alte" Version läuft komplett off-line und ist nur über das physikalisch getrennte Intranet (keine Verbindung zum Internet) erreichbar. Leider ist es in allen Bereichen mittlerweile üblich, dass Software mit angenehmen Komfortfeatures dazu "lockt", alle Daten in der "Cloud" oder auf fremden Servern liegen zu haben. Stören tut das offenbar kaum noch jemanden, Bequemlichkeit geht vor. Extrembeispiel: Von einer Mandantschaft bekamen wir einen Link einer andere Kanzlei aus einer Email. Mit dem Link hatte man unmittelbar Zugriff auf höchster Vertraulichkeit (!!!) unterliegenden Unterlagen . Ohne jegliche Berechtigungsabfrage oder dergleichen, wir konnten alles lesen, sogar Dokumente bearbeiten (nur getestet, natürlich) . Aber es ist wohl für (deren) Mandanten so schön einfach alle Unterlagen mit einem Knopfdruck abrufen zu können und da ist man dann als Kanzlei doch halt "modern" .... Ist zwar ein anderes Thema, aber bei der Wahl der Buchhaltungssoftware würde ich stand-alone bzw. off-line Produkte bevorzugen.
  2. Der Versuch etwas aus der "Grauzone" abzusetzen ist ja nicht "schändlich" (und wird vom FA auch nicht "negativ" bewertet, solange es nicht völlig abwegig ist), wenn man es gar nicht erst versucht, vergibt man sich eine Chance. Man braucht halt eine gute Begründung für die ausschließlich berufliche Nutzung. Übrigens, es gibt auch FA-Beamte mit durchaus ausgeprägtem Sinn für Humor. Bei der Brustvergrößerung würde sich mir dann noch die Frage stellen, über welchen Zeitraum das abzuschreiben ist (ich würde mal auf 12 Jahre tippen), wird ja kaum so preiswert gewesen sein, dass es als "geringwertiges Wirtschaftsgut" (bis 952,--) durch geht . Im Ernst, es wird wohl eher als "außergewöhnliche Belastung" anzusetzen sein
  3. Stimmt, nicht nur im Escort ist es vorteilhaft Illusionen gut und damit Geld einbringend zu verkaufen ...
  4. Elster (das vorgeschriebene Programm) ist, wenn man sich einmal eingefummelt hat, durchaus praktisch. Übrigens, Belege will das FA nicht mehr immer, sondern nur noch auf Aufforderung durch das FA. Zum einen bekommt man Fehlermeldungen wenn etwas fehlt oder unplausibel ist. Trotzdem muss man gut aufpassen und mitunter etwas suchen, auch unter Geschimpfe . Gut ist aber auch, dass man gleich auch quasi einen unverbindlichen Bescheid bekommt, was bei den eingegebenen Werten an Steuerschuld heraus kommt. Daran sieht man eventuell auch, ob man irgendwo einen "dicken Klops" eingebaut hat, den das Programm nicht bemerkt hat bzw. bemerken konnte. Wer Spass daran hat, kann auch mit fiktiven Zahlen "spielen" und schauen, was jeweils als Steuerschuld heraus kommt. Erst mit dem Versenden an das FA wird es "fest". Ebenso praktisch ist, dass man all die wiederkehrenden Angaben nur bei der ersten Anwendung ausfüllen muss. Beim Aufrufen für das nächste Jahr ist das alles schon drin. Und man braucht nur eventuell geänderte Zahlen einsetzen (sofern man nicht neu hinzu kommende Einkunftsarten hat). Eigentlich eine sichere Sache, wenn man das beim Erstenmal quasi unter kompetenter Aufsicht bzw. Kontrolle macht. Denn in den Folgejahren ists dann Schema F und auch schnell erledigt.
  5. Bei mir ist eine Spendenentscheidung auch nicht davon abhängig, ob es absetzbar ist oder nicht. Aber: Wenn es absetzbar ist, kann man ja einfach "drauflegen", dann "spendet" der Staat quasi mit. Rechenbeispiele: Fall 1: Spende: 2.000,-- >>>> nicht Absetzen >>>> Du bist 2.000,-- los und der Verein bekommt 2.000,-- Fall 2: Spende: 2.500,-- >>>> Absetzen (Steuerersparnis = 500,--) >>>> Du bist 2.000 los und der Verein bekommt 2.500,-- Fall 2 ist für den Verein besser und Deine Ausgaben sind in beiden Fällen gleich. Dazu muss man natürlich den persönlichen Steuersatz etwa wissen (früher stand der sogar in den Steuerbescheiden)
  6. @huber37 Der steuerrechtliche Regelfall Deines Vergleichs ist die Erkältung. Der Beinbruch ist, wenn die Frau eine Eigentumswohnung in einem Sanierungsgebiet gekauft hat, einen Solarpark betreibt, als Geschäftswagen einen Ferrari ansetzen will (mittlerweile kaum möglich, abgesehen davon, dass es sowieso keinen Sinn macht), ihre Dienstleistung hauptsächlich an gewerblichen Kunden (beispielsweise Lebensversicherungen bei deren Incentive-Veranstaltungen) im DE- und EU-Ausland gegen Rechnung erbringt, mehrere lohnabhängige Angestellte hat (Sekretariat, Muckimänner), eine Limited auf Jersey hat, und ansonsten erhebliche Erträge aus Derivaten und Warentermingeschäften einnimmt. Was wohl häufiger ist? In letzterem Fall würde ich, wäre ich die Frau, zwar auch mich zumindest mal selbst versuchen, möglicherweise aber dann doch einen Steuerberater nehmen.
  7. M.E. ja, wenn sie die Stichworte "Empowerment" und "Selbstbestimmung versus Fremdbestimmung" ernstlich zumindest bedenkt und im eigenen persönlichen Umfeld umzusetzen gedenkt Eben dies.
  8. Nur so am Rande, keine Ahnung von etwas zu haben ist kein Gottesschicksal. Sich Ahnung von etwas anzueignen (intellektuelles Potential dazu mal angenommen) ist eine eigene Entscheidung, aber auch eine Frage des "Empowerment". Ich hatte diesen Thread nur als Angebot gedacht für Frauen, welche bereit sind, sich mal selbst mit der Thematik zu beschäftigen. Fehlende Bereitschaft dazu ist weder "gut" noch "schlecht", sondern schlicht eine persönliche Entscheidung. Blöd ist nur wenn etwas schlecht läuft und man bekommt es gar nicht mit oder weiss nicht wieso. Das ist dann das Gegenteil von "Empowerment", man wird vielmehr Spielball in einem Spiel, dessen Regeln man noch nicht einmal kennt. @huber37 Das bleibt Dir unbenommen. Als Gegenpol (wg. Blödsinn), wir sind laut Finanzamt ein "Großunternehmen", werden alle 2-3 Jahre geprüft, haben viel mit innergemeinschaftlichen Dienstleistungen (USt Problematiken) und haben keinen Steuerberater. Der Aufwand der eigenen Buchhaltung ist gering im Vergleich zu den Kosten eines Steuerberaters (dem man ja ohnehin die Unterlagen aufbereiten muss, was der größte Aufwand ist). Die Prüfungen sind stets unproblematisch, mal ist ein bissl nachzuzahlen, mal gibts ein bissl zurück (bei rund 10.000 Buchungen pro Jahr kommen Tippfehler der Buchhalterin, Teilzeitkraft, schon mal vor). Selten gibt es grundsätzliche Punkte zu diskutieren, und wenn, dann hat sich bisher das FA letztlich stets nach konstruktiver Diskussion unserer Auffassung angeschlossen. Bei einer Übernhame hatte die übernommene Kanzlei einen Steuerberater. Wie Achim schon anmerkte, wurde die Arbeit wohl von Hilfskräften durchgeführt. Durch die (unvorteilhafte) Art der Bilanzierung ergab sich allein ein Zinsverlust in mittlerem 5-stelligen Bereich (jährlich). Die Steuerberaterhonorare beliefen sich ebenfalls im 5-stelligen Bereich (jährlich). Zur Begründung wurde angegeben, dass sich die Kanzlei ja mit der Bilanzierungsmethode einverstanden erklärt hatte. Die vorgeschlagene Bilanzierungsmethode war halt einfacher von den Hilfskräften zu erledigen. Für die Kosten von Honorar + Zinsverlusten hätte man einen Spitzen-Finanzbeamten im Ruhestand in Vollzeit beschäftigen können (der sich dann die meiste Zeit auch noch hätte die Eier schaukeln können) .
  9. Kleingewerbe Escort: Im Kassenbuch Einnahmen und Ausgaben eintragen, am Jahrensende die Ausgaben addieren, die Einnahmen addieren, und daraus den Ertrag berechnen und ins Formular eintragen. Die Belege zu den Einnahmen (diese als Selbstbeleg) und Ausgaben chronologisch in zwei getrennten Ordner abheften. Abschreibungen sind selten, aber auch beherrschbar, weil allenfalls Sextoys betroffen sind, die sofort abschreibbar sind (also wie eine Ausgabe). Die "andere Nummer" umfasst also im Wesentlichen Lochen und Abheften. Und einmal im Jahr den Taschenrechner bedienen und sich nicht vertippen dabei. Eine moderne Dame kriegt das auch statt Kassenbuch in Excel hin (zwei Spalten), dann rechnet Excel das von selbst zusammen
  10. Wer als Kleingewerbeunternehmer (egal welche Branche) einen Steuerberater nimmt, beauftragt auch ein Tiefbauunternehmen zur Beseitigung eines Hundehaufens. So jedenfalls meine unmaßgebliche Meinung. Absolut akzeptabel, nicht zu kritisieren, jeder nach seiner Fasson.
  11. Na gut, blöde Idee, die Frauen bleiben lieber unselbstständig (im Sinne von unangenehme Dinge immer von Anderen regeln zu lassen und sich nicht selbst schlau machen zu müssen in Sachen, die jeder Bürger beherrschen sollte) und zahlen dafür gerne (wenig) Geld. So wird das mit der Emanzipation (Vermeidung/Verringerung von Abhängigkeiten) aber nix In Ernst, genau dies ist meine Beobachtung, im Escort und auch außerhalb, so eine Komponente des "Cinderella-Syndroms" bei vielen Frauen. Verstehen tue ich es allerdings nicht. *seufz* War halt ein Versuch ...
  12. @Benno, das Grundschema ist immer das Gleiche. Und wir gehen ja mal davon aus, dass meist keine Kapitalerträge, Abschreibungen aus Altbausanierung in Sanierungsgebieten, oder Erträge aus Forst- und Waldwirtschaft, etc. erzielt werden. Und Elster ist da wirklich eine Vereinfachung. Das Problem ist beim Ausfüllen eher, dass nicht verstanden wird, was gemeint ist. Und auch nicht verstanden wird, was man einfach leer lassen kann (weil irrelevant). @Diary Lady Escort Steuerberater kosten Geld. Wenn es nichts Kompliziertes ist (die Escortdame also nicht beispielsweise noch Einnahmen aus Forst- und Landwirtschaft hat,beispielsweise für Weihnachtsbäume kommen je nach Umstand 5 verschiedene Umsatzsteuersätze in Frage), dann kann man sich diese Ausgabe sparen.
  13. Die steuerlichen Angelegenheiten von Escortdamen sind nicht wirklich kompliziert und umfassend. Es ist, vor allem bei der "Erfassung", nur ein "Formularkrieg". Aber auch dafür sollte ein Steuerberater nicht notwendig sein. Ich rege an, dass mal eine Userin, die vor der Aufnahme einer Escorttätigkeit steht und vom FA den Erfassungsbogen https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=43E8C40ADE7885C770F0 zugeschickt bekommen hat, es einfach mal selbst versucht und hier einstellt. Und dann bei Fragen oder Problemen diese sozusagen in einem Tutorium in diesem Thread behandelt werden. Natürlich bei den persönlichen Angaben die bekannte "Karin Mustermann in 12345 Musterstadt", etc., verwenden. Es soll die Kleinunternehmerregelung geltend gemacht werden. Achtung, das Formular hat 8 Blätter. Ausgefüllt werden muss nur, was relevant ist. Freiwillige vor (vielleicht könnte eine Agentur eine Newcomerin von dem Nutzen eigener Beherrschung des Themas und der Mitwirkung hier überzeugen ) Später oder parallel könnte ja auch einfach mal ein "Selbstversuch" einer Einkommensteuererklärung mit dem betreffenden Formularkram (oder mit Elster) gemacht werden. Mit der Annahme einer normalen Lohntätigkeit und einer selbstständigen Nebentätigkeit als Escort. Auch das ist kein Hexenwerk. Zumal, wenn man es einmal durch hat, ist es in den Folgejahren ganz einfach, es müssen nur noch die aktuellen Lohn- und Escorthonorarzahlen eingesetzt werden, dann eine Sache von allenfalls 30 Minuten. P.S.: Ich verstehe nicht, wieso der Umgang mit Steuerformularen nicht schon in Schulen behandelt wird. Das würde ich eigentlich für elementar halten.
  14. Na ja, es tut keiner Frau weh, sich damit auch mal selbst zu beschäftigen (Stichwort "Empowerment"). Auch wenns "unsexy" ist. Das wesentliche "Kreuzchen" ist in diesem Formular (in Berlin verwendet) in der Zeile 134 (siehe Numerierung links). https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=43E8C40ADE7885C770F0 P.S.: In diesem Formular ist in Zeile 134 noch die nicht mehr gültige alte Obergrenze angegeben anstatt die neue und höhere Obergrenze, tja, mit der Aktualität hapert es dann bei dem FA doch mitunter
  15. Ja. Die Frauen bekommen dann einen Erfassungsbogen. Im Rahmen dieses Formulars kann dann Befreiung nach §19 UStG beantragt werden (sofern die Umsätze unter den genannten Zahlen liegen). Man muss es nur wissen und entsprechend das Formular bearbeiten. Wird das übersehen, dann besteht für eine Frau die Umsatzststeuerpflicht.
  16. Ein wenig komplizierter ist es schon. Für viele Frauen kommt die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG in Frage (Umsatz 2019 unter 22.000,--, 2020 voraussichtlich unter 50.000,--) in Betracht. Das muss aber aktiv beim FA beantragt werden, beispielsweise im Rahmen der Anmeldung beim FA (wenig später bzw. separat geht auch). Das passiert nicht automatisch mit der Meldung beim FA. Der "Witz" ist nun folgender. Wenn bei einer Agentur viele Kleinunternehmerinnen sind, dann müssen die Kleinunternehmerinnen keine Umsatzsteuer abführen und die Agentur (wenn sie aufpasst, siehe Eingangspost) nur auf die Provision. Deshalb schaut die Umsatzsteuerstelle gerade bei Agenturen gerne genau hin und "schlägt zu", wenn es in der Außendarstellung Ansätze für eine Gesamtleistung gibt. Denn dann "darf" die Agentur auch die Umsatzsteuer auf die Honorare der Frauen zahlen, obwohl die Frauen selbst gar nicht der Umsatzsteuer unterliegen. 19% beispielsweise auf 300,-- (Provision) ist viel weniger für das FA als 19% auf beispielsweise 1.000,-- (Provision + Honorar der Frau). Von den Kleinunternehmerinnen gibts ja so oder so nix, siehe oben. Also klar, dass die Umsatzststeuerstelle da hinter den Agenturen (und sonstigen Betreibern) her ist zwecks Einnahmenoptimierung. Was die Frauen angeht, ja, wenn die Kleinunternehmerregelung nicht beantragt wurde, dann ists für die Betreffende doof gelaufen, dann verlangt die Umsatzsteuerstelle später natürlich die 19% auf alle eingenommenen Honorare. Ohne Rücklagen bricht dann Wehklagen aus ... P.S.: Klar, wenn bei einer Agentur eine Umsatzstsuerprüfung ist (und alles OK ist), dann schaut die Umsatzsteuerstelle dennoch auch bei allen von der Agentur vertretenen Frauen nach. Alle, welche die Regelung nach §19 UStG nicht beantragt haben, sind dann "dran" (sofern sie keine Umsatzsteuer abgeführt haben) .... P.P.S.: Am Rande, Umsatzsteuer ist in vielen Bereichen ein großes Thema. Der Betrug (Karusselle, etc.) innerhalb der EU summiert sich auf rund 300 Milliarden Euro (!!!). Siehe beispielsweise https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-01/umsatzsteuer-steuerhinterziehung-export-unternehmen-betrug-handelsdaten
  17. Bei Agenturen ist häufig zu lesen, dass man ein "Team" sei/habe/whatever (bezogen auf Escortdamen). Ich würde von solcher Terminologie dringend abraten wollen. Warum? Unabhängig von anderen Fragen, auch unabhängig von anderen steuerlichen Fragen, könnte das umsatzsteuerrechtlich problematisch werden. Denn bei der Frage der Umsatzstseuerpflicht kommt es allein darauf an, ob der "Verbraucher" den Anbieter als Anbieter der Gesamtleistung wahrnimmt. Auf die tatsächlichen Rechtsverhältnisse zwischen Agentur und Frauen kommt es dabei nicht an. Ein solcher Eindruck einer Gesamtleistung wird aber mit dem Ausdruck "Team" m.E. klar zum Ausdruck gebracht. Denn Auftraggeber und Auftragnehmer bilden eigentlich nie zusammen ein "Team". Die Folge wäre, dass die für Umsatzsteuer zuständige Stelle des FA (die arbeiten unabhängig von den Bereichen anderer Steuerarten) unter Verweis auf solche öffentlichen Aussagen von einer Gesamtleistung ausgehen könnte und - ungeachtet der faktischen Selbstständigkeit der Frauen und ungeachtet einer anderen Bewertung unter anderen rechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten - von der Agentur die Umsatzsteuer auf Honorar + Provision und nicht nur die Umsatzsteuer auf die Provision verlangt. Wenn das einen im Rahmen einer Umsatzsteuerprüfung trifft, wird die Nachzahlung heftig. Selbst wenn man gegen eine solche Einschätzung des FA angeht (vielleicht letztlich sogar erfolgreich), ist die Forderung zunächst zu leisten (keine aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln). Im Ergebnis sollte wirklich jeder Anschein einer "Gesamtleistung" vermieden werden. Ich weiss, oller Jakob, die Spaßbremse; aber trotzdem
  18. Die mir bekannten üblichen Escort-Regeln besagen: no money - no sex. Das ist da wohl anders ... Oder dass frau sich nach Kleidungswünschen richtet, oder pünktlich ist?
  19. War bereits kurz zuvor andernortes gespostet, könnte hier also wieder weg https://www.leetchi.com/de/c/rbg9MxEl
  20. Sex wird überbewertet. Japan ist da schon Vorreiter. " Marktstudien von Kondomherstellern kennzeichnen Japan als die Nation, in dem die Menschen am wenigsten Sex haben. Viele junge Männer identifizieren sich lapidar als "Pflanzenfresser". Ein japanischer Slang für Männer, die überhaupt kein Interesse an Sex haben. Das sind mittlerweile die Hälfte aller Männer zwischen 18 und 34 Jahren. " Quelle: https://noizz.de/identity/jugend-in-japan-hat-keine-lust-auf-sex/k580mw8 Die im Eingangspost genannten Modelle sind folglich Auslaufmodelle, nur noch die Dinos unter den Männern finden da etwas dran, Frauen müssen ansonsten wieder mit "normaler" Arbeit ihr Geld verdienen ... Und gut für die CO2 Bilanz (Rückgang der Bevölkerung) ists auch noch.
  21. Die gymnasiale Deutschlehrerin sollte sich von Berufsschulen lieber fern halten, zumal sie in der Berufsschule ohnehin wegen Überqualifikation nichts zu suchen hat. Außer sie wurde strafversetzt (warum auch immer). Mag natürlich auch sein, dass sie sich ausgerechnet Metzger-Azubis in messianischer Weise verpflichtet fühlt .... P.S.: Also, ich bin hier des Spaßes wegen. Über alternative Formulierungen bzw. zu der Frage des Genitivs (wegen dem Spaß vs. wegen des Spaßes), siehe auch hier https://ids-pub.bsz-bw.de/frontdoor/deliver/index/docId/4242/file/Strecker_Wegen_dem_Regen_2015_1.pdf
  22. Diese von manchen Flugportalen gerne (teils aggressiv, mit "Warnungen", wenn man es wegclickt) mit verkauften Rücktrittsversicherungen sind reine Geldverschwendung, weil nur in wirklich extremen Fällen greifend. In der normalen Praxis wird praktisch nie erstattet. Ich halte diese Angebote für eine Verbrauchertäuschung.
  23. Spricht für eine ausgeprägte äh "soziale Kompetenz"
  24. Gilt ja für beide Seiten, also insofern "Gleichheit" im Risiko. Zur Eingangsfrage, also ich würde die komplette Vorausszahlung erstattet haben wollen. Und ob ich einen neuen Versuch an anderem Termin starte, würde ich dann davon abhängig machen, ob es bei der Erstattung glatt, problemlos und zügig gegangen ist, oder herum gezickt wurde .
  25. Auf einem Groden würde ich nur längere Zeit verbringen wollen (egal mit wem), wenn der eingedeicht und/oder keine Springflut zu erwarten ist . Und vor dem Niederlegen auf Schafsköttel achten . Im Weddewardener Büttel könnte man eine Lagerstätte auf Heuballen finden, das piekst aber ziemlich heftig . Nee, dann doch lieber Haselünne .

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