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Jakob

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Alle erstellten Inhalte von Jakob

  1. Ob das "Herlocken unter falschen Voraussetzungen" immer tatsächlich so ist, das kann man m.E. durchaus auch mal in Frage stellen. Völlig bescheuert sind Frauen auch in osteuropäischen Ländern nicht notwendigerweise (Ausnahmen bestätigen die Regel). Dass es im Falle des "Aufgreifens" oder bei Sensationsberichten in Medien so vorgetragen wird, ist nicht unbedingt ein Garant dafür, dass es auch tatsächlich so gewesen ist. Nach dem Erwischtwerden ist es schließlich immer besser zu sagen, man wäre gezwungen worden. Anstatt zu sagen "Hab ich mir schon gedacht" oder "Genau deswegen bin ich doch bei dem Typen mit gegangen". Richtig ist, dass man gegen Schlepper und Zuhälter vorgehen muss. Das geht aber wiederum nur unter Beteiligung der Betroffenen. Und da hapert es dann doch oft sehr, allein schon weil die Betroffenen schneller abgeschoben sind, als dass sie als Zeugen beitragen können. Da würde m.E. wirklich Betroffenen nur nutzen nicht nur ein Bleiberecht zu bekommen, sondern auch ein Zeugenschutzprogramm. Allerdings, wie gesagt, Frauen sind nicht grundsätzlich bescheuert, auch osteuropäische Frauen nicht. Für eine bulgarische Frau aus dortigen Armutsverhältnissen könnte es durchaus attraktiv sein, hier in einem Zeugeschutzprogamm betreut und versorgt zu werden. Ob und inwieweit dann Aussagen wirklich verläßlich sind, könnte dann mitunter durchaus auch hinterfragt werden. Einfache Lösungen gibt es leider nicht. Aber als einen wichtigen Schritt würde ich in der Tat ein Bleiberecht für aussagewillige Frauen ansehen.
  2. Es ist ein grundsätzliches ethisches Problem das "sich dafür entscheiden" und "Freiwilligkeit" von subjektiv gefühlten Zwängen zu unterscheiden. 1) Zwang durch Zuhälter ist sicherlich weder das eine noch das andere, sondern schlichtweg kriminell. 2) Einen "Zwang" wegen Drogensucht wiederum kann man in Strenge selten konstruieren. Denn es gibt stets die Option des Entzuges und dafür, dass diese Möglichkeit Betroffenen zur Verfügung gestellt wird, zahlen wir unsere Steuern. 3) Einen "Zwang" wegen Geldnot kann man ebenfalls in Strenge selten konstruieren. Denn es gibt stets die Option der Privatinsolvenz und H4 (jedenfalls für die Berechtigten). Abgesehen von der Alternative einer "normalen" Tätigkeit. Das Problem ist, dass oft die Fälle 2 und 3 eben subjektiv als Zwang empfunden werden, weil die Alternativen aus welchen Gründen auch immer als unbrauchbar empfunden werden, rein subjektiv. So gibt es in Bezug auf 3) beispielsweise Frauen, welche Privatinsolvenz/H4 stärker stigmatisierend als Prostitution empfinden. Auch habe ich schon ernsthaft gehört, dass ein Job als Putzfrau kategorisch als erheblich "niederwertiger" als eine P6-Tätigkeit empfunden wird, und somit inakzeptabel. Der "Witz" ist dann, ob es ethisch zulässig ist, insbesondere im Fall 3, trotz der beispielhaften geschilderten Vorbehalte eine Frau zu zwingen, die für sie eigentlich nicht akzeptable Alternative (beispielsweise Putzfrau) zu leben. Ich habe da die Ansicht, dass wenn beispielsweise eine Putzfrautätigkeit abgelehnt wird, dies völlig in Ordnung ist. Solange die betreffende Frau nicht lamentiert wie schwer ihr Schicksal als Prostituierte doch sei und sie keine Alternativen hätte. Geradeheraus gesagt, ein solches Lamentieren ist dann einfach darauf gerichtet, dem Gegenüber Kohle aus dem Kreuz zu leiern. Wenn es wirklich so unangenehm ist, dann muss die Betreffende halt ihr diskriminierendes Vorurteil überwinden und doch putzen gehen. Die bei uns für Raumpflege zuständige Frau (alleinerziehend) kommt damit durchaus akzeptabel über die Runden, auch wenn keine großen Sprünge gemacht werden können. Ein Sonderthema ist natürlich die Armutsmigration i.V.m. Prostitution. Aber auch da kann man durchaus die Auffassung vertreten, dass es jedenfalls bei Migration innerhalb der EU nicht alternativlos ist. Denn alle EU-Länder haben mehr oder weniger gute Sozialsysteme, welche gewährleisten, dass niemand (im Heimatland) verhungern muss. Die Triebkraft ist dann also eher aus sehr großer Armut in weniger große Armut, womöglich gar so etwas wie ein Hauch von Wohlstand, zu migrieren. Das aber ist m.E. auch kein Zwang, sondern selbstgewählt. Wie gesagt, immer unter der Voraussetzung, dass es niemanden dahinter gibt, der physischen oder psychischen Zwang ausübt. Beim Straßenstrich gibt es aber auch noch das Problem, dass dort nach wie vor viel "fremdgesteuert" ist. Wer unter den Aktivistinnen der Meinung ist, das sei nicht so, solle sich einfach mal ein bissl aufgebrezelt an einer attraktiven Stelle im Kurfürstenkiez in Berlin hinstellen. Ich wette, dass da innerhalb von spätestens 10 Minuten eine "Ansprache" kommt, die zudem schnell "nachhaltiger" werden kann.
  3. Ziemlich bizarr ist der Umgang von Politikern mit dem Thema hier in Berlin, speziell beim Thema Straßenstrich im Kurfürstenkiez. Im letzten Jahr hatte von Dassel, Bezirksbürgermeister, Grüne, den Verbesserungsvorschlag, dass ein dort befindliches großes Möbelhaus doch nachts die Kundentoiletten für die Prostituierten öffnen solle . Der Inhaber, der über den öffentlichen Vorschlag nicht informiert war, fand es ziemlich befremdlich, dass er sein Möbelhaus nachts offen halten soll, damit die Prostituierten durch den Ausstellungsbereich zur Kundentoilette gehen können. Wie kommt man nur auf solche hirnentkernte Ideen ....
  4. Nun, auch hier gibt es Licht und Schatten, wobei m.E. weder das eine noch das andere ausgeblendet werden sollte. Beispielsweise Beschaffungsprostitution (klar, die gibt es in allen Segmenten) dürfte auf manchem Straßenstrich vergleichsweise unlustig sein, insbesondere wenn aus Geldmangel der cold turkey einsetzt. Beschaffungsprostitution, in welchem Segment auch immer, wird sich sicherlich nicht durch "Abschaffung" des betreffenden Segmentes vermeiden lassen, sondern die ohnehin sehr prekäre Situation noch weiter verschärfen. Da sind ganz andere Maßnahmen geboten, als reines Unsichtbarmachen. Die sind allerdings gegenüber dem Unsichtbarmachen teuerer und aufwändiger.
  5. Ich ahne, was gemeint ist. Mein Selbstverständnis hat allerdings nichts damit zu tun, dass ich anderen Menschen nicht Unerwünschtes aufdränge. Besonders toll finde ich mich deshalb jetzt nicht unbedingt. Ich halte es schlichtweg für selbstverständlich.
  6. Ich bin doof, aber ich verstehe den Satz nicht. Was hat das alles mit Selbstverständnis zu tun? Wieso sollte ich das Selbstverständnis einer SW bedenken können, dazu müßte ich das auch erst einmal erforschen? Und wenn ich das nicht bedenke, dann bin ich respektvoll?
  7. Jakob

    Berichte generell

    @Benno Ich fand auch den ehrlichen Bericht weiblicherseits über Dich als den Godfather aller P6-Superstecher, äh, faszinierend ...
  8. Jakob

    Berichte generell

    Ja, wenn sie positiv ausfallen, aus offensichtlichen Gründen. Das ist aber natürlich zweischneidig. Hast Du denn noch nie (auch) mal gehört, dass sich eine Frau durch ein Date mit einem als sehr unangenehm empfundenen Typen durchgequält hat, aus Angst vor einem negativen Bericht? Ich allerdings schon, von verschiedenen Frauen, also scheinbar kein "Einzelfall". Logisch, dass dies keine Frau hier posten würde, deshalb mache ich es keckerweise mal . P.S.: Mir persönlich (= meine nur für mich geltende Meinung) wäre es lieber, wenn eine Frau ohne Angst vor einem negativen Bericht haben zu müssen mir offen und ehrlich sagen könnte "Och nee, wie siehst Du denn aus und müffeln tust Du auch noch, lieber nicht", als dass sie sich quält um eben einen negativen Bericht zu vermeiden. P.P.S.: Ich müffele selten, und wenn dann nach Öl und Benzin
  9. Jakob

    Berichte generell

    Beliebtes "Motivierungsmittel" ....
  10. Jakob

    Berichte generell

    Hm, was ist denn "ehrlich"? Beispielsweise erwähnen, wenn die Frau einen Pickel hat? Dass ein bissl photogeshoppt wurde? Da fällt mir ein anderes Forum ein, wo für allerlei körperliche Merkmale Schulnoten vergeben werden. Oder dass man(n) an dem Abend müde vom langen Arbeitstag war und die Frau sich etwas bemühen hat müssen (erfolgreich hoffentlich), dass/bis "Er" ordnungsgemäß steht? Oder Berichte, in denen geschwärmt wird ohne Ende und quasi indirekt man(n) sich der eigenen Manneskraft rühmte? Also eher ein Selbstbericht? Ich versuche mal einen "ehrlichen" Mock-Bericht (alles frei erfunden) "Wir waren für 20:00 verabredet und sie erschien ganz leicht verspätet, um ca. 5 Minuten. Sie wirkt etwas älter als in den Sedcard-Angaben, was mich aber nicht weiter stört, weil Frauen generell gerne beim kalendarischen Alter schummeln und es für mich nicht wirklich wichtig ist. Sie hat eine wunderbare Sanduhr-Figur, wenn auch nicht ganz so sehr ausgeprägt, wie auf den Fotos. Sie ist eloquent und eine gute Unterhalterin, auch wenn man aus Details schließen kann, dass sie wohl eher nicht eine "Studentin" ist. Was aber dem gelungenen "public part" keinen Abbruch getan hat, zumal es beim "private part" ohnehin auf ganz andere Qualifikationen ankommt. Meinen Kleidungswünschen wurde weitgehend entsprochen, auch wenn es nicht das gewünschte Outfit wie auf Foto 3 der Sedcard war, möglicherweise hat die Agentur eine eigene Dessous-Ausstattung, leihweise für die Fotoshootings. Sexuell hat alles prima gepasst und ich grübele noch heute, ob ich wirklich so toll im Bett bin, wie ihre Lautstärke mir zu signalisieren schien. Sie blieb etwas länger als gebucht und hat auf mich insgesamt einen sehr warmherzigen und authentischen Eindruck gemacht". Sowas?
  11. Jakob

    Berichte generell

    @MC Vielleicht gibt es ja etwas Neues seitdem, oder Meinungen haben sich gewandelt. @Muenchener Über nicht umgehende Antworten zu meckern finde ich etwas strange. Also schon nach weniger als 1 Stunde meckern. Zum Thema: Ich würde einen negativen Bericht nur in ganz speziellen Fällen schreiben. Also beispielsweise Anzahlung kassiert, aber nie aufgekreuzt und auch nichts zurück gezahlt.
  12. Vertreter ist m.E. auch nicht anwendbar, weil AGB (ohne "s", ist schon Plural) seitens der Agentur dem Bucher präsentiert werden, als Agentur-AGB, nicht als (zufällig für alle Frauen gleiche) AGB einer Frau. Abgesehen davon, dass wohl eher §164(2) BGB zutreffen dürfte, so wie sich Agenturen darstellen (als Auftragnehmerin, und eben nicht als Vertreter, der Frauen).
  13. Abgesehen davon, dass der Maklervertrag nach BGB keine gegenseitiger Vertrag ist (und daher dies in der Praxis schriftlich abbedungen wird), passt die Analogie schon deshalb nicht, weil der Bucher ja jedenfalls nach offizieller Lesart keine Provision zu zahlen hat. Die Rechnung für die Provision bekommt ja auch die Frau. Für diese ist ja offiziell die Agentur als "Maklerin" tätig. Am ehesten würde BGB §656 (Heiratsvermittlung) analog passen , entsprechend der schiitischen Ehe für eine Nacht , aber auch da ist ja der Unterschied, dass der Ehemann bzw. Auftraggeber (m, w, d) in spe an die Agentur zahlt.
  14. @xx2009 will doch seinen Schaden ersetzt haben, der durch eine kurzfristige Absage der Dame/Agentur (?) entstanden ist. Wenn die Agentur ein ordentliches Impressum hat, hat er einen klar definierten möglichen Anspruchsgegner. Er selbst kann natürlich nicht "anonym" klagen, da muss er schon mit seiner Realperson raus rücken. Zu klären wäre zunächst, was er denn von der Agentur eigentlich will. Dafür gibt es ja mehrere Möglichkeiten. 1) Er will von der Agentur seine Kosten ersetzt haben. Die Agentur verteidigt sich dann damit, dass sie die falsche Adresse ist, weil sie ja nur vermittelt und für von einer Dame verursachten Schaden natürlich nicht aufkommt. Das wäre möglicherweise eine erfolgreiche Verteidigung, wenn die Website konsequent deutlich macht, dass ausschließlich vermittelt wird und keinerlei Verpflichtungen zwischen Buchern und Agentur bestehen >>> Klage auf Schadensersatz würde abgewiesen 2) Er will von der Agentur die Realdaten der Frau, um gegenüber der Frau seinen Schadensersatzanspruch geltend zu machen (eine Zivilklage gegen "Chantalle mit dem lila Arschgeweih", zu finden über die Agentur XY, würde allenfalls allgemeine Heiterkeit verursachen). Hier stellt sich zunächst die Frage, ob die Agentur die "Weiterverarbeitung" (= Übermittlung der Daten) überhaupt ausführen darf nach DSGVO. Möglicherweise ja wegen Art 6(1)(c), DSGVO. Möglicherweise dann aber doch nicht wegen Art 5(1)(b) DSGVO, denn der ursprüngliche Zweck der Datenerhebung hatte nichts mit den möglichen Schadensersatzansprüchen von xx2009 oder sonstwem zu tun, insbesondere steht es dem ursprünglichen Zweck wohl diametral entgegen, weil die Frau genau nicht wollte und will, dass ihre Realdaten an Bucher weiter gegeben werden. Wendet man BGH Rechtsprechung zu Bewertungsportalen analog an, dann besteht kein zivilrechtlicher Anspruch auf Herausgabe der Daten der Frau. >>>Klage auf Herausgabe der Daten würde abgewiesen. *** 3) Eine Variante zu 1) wäre, wenn die Agentur zumindest teilweise so auftritt, als wäre sie (auch) Vertragspartner des Buchers. Dies kann beispielsweise dann so sein, wenn die Agentur eben kommuniziert, dass der Bucher bei Rücktritt eine Entschädigung an die Agentur zu zahlen hat. Oder wenn eine Agentur AGB für Bucher publiziert. Denn damit wird klar kommuniziert, dass die Agentur sich (auch) als Vertragspartner des Buchers versteht. >>> Klage auf Schadensersatz möglicherweise erfolgreich. Es, käme auf viele Details an, angefangen der Kausalität (wenn er sowieso da war, wohl nicht), über die Frage, ob er sonst preiswerteres Hotel gebucht hätte, was dargelegt und belegt werden müßte, endend mit Schadensminderungspflicht (Puffgang). 4) Eine Variante zu 2) wäre, wenn sich Ansätze einer strafbaren Handlung der absagenden Frau ergäben (was aber unwahrscheinlich sein dürfte, "Vertragsreue" ist keine Straftat). Dann könnte über eine Strafanzeige "gegen Unbekannt" und Hinweis auf die Agentur die Staatsanwaltschaft Übermittlung der Daten von der Agentur verlangen, wobei dann der Geschädigte der Straftat Kenntnis von den Realdaten der Frau bekommen könnte. Aber wie gesagt, hier wohl irrelevant. Im Ergebnis liegen die größten Erfolgsaussichten wohl in der Fallkonstellation 3). Denn praktisch alle Agenturen haben AGB, die sich an Bucher richten.. Ansonsten wohl eher *pustekuchen* für xx2009. All dies "aus der Hüfte" geschrieben, man möge mich ggf. korrigieren. *** P.S.: Grad gesehen, allerdings hat der BGH in Sachen Persönlichkeitsrechtverletzungen und Auskunftsanspruch gegen Portalbetreiber Ende 2019 nunmehr einen Salto rückwärts gemacht. Wird interessant sein, wie sich das auf andere (zivilrechtliche) Bereiche auswirkt, spannend Hier diese neueste Entscheidung, die besonders auch für Forenbetreiber interessant sein dürfte ... http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=101546&pos=8&anz=497 .
  15. Na dann müßtest Du Dir mal eine "Klageschrift" ausdenken zum Durchspielen. Nimm an, dass die zu verklagende Agentur ein vorschriftsmäßiges Impressum hat und eine Einzelperson Inhaber*in ist (der Einfachheit halber). Oder Du willst die gebuchte Dame verklagen? Oder Agentur + Dame? Realnamen und Meldeadresse der gebuchten Dame kennst Du natürlich nicht.
  16. Wir können hier ja mal einen Mock-Trial machen . Dann fange mal an mit einem hypothetischen Sachverhalt . Dann brauchen wir noch eine Agentur, die eine "Klageschrift" erstellt. Ich stelle mich als Richter zur Verfügung, der §139 ZPO exzessiv anwendet
  17. Eine ernstlich gestellt Frage? Das ist doch ganz was anderes! Bzw. Freier zahlt immer, "erstattet" wird nie, uralte Regel des P6
  18. Agentur AGB, welche Regelungen zum Verhältnis zwischen Agentur und Kunden (Buchern) enthalten, sind ohnehin problematisch. Denn sie machen keinerlei Sinn, wenn (angeblich) die Frauen Auftraggeber der Agentur sind und ansonsten allein ein Vertragsverhältnis zwischen Frauen und Agentur bestehen soll, nicht aber zwischen Agentur und Bucher. Denn dann wären AGB allein der gebuchten Frau (sofern vorhanden) maßgeblich für den Bucher. Und die Agentur dürfte nur AGB-Regelungen haben, welche ausschließlich das Verhältnis Agentur/Frauen betreffen. M.E. seeeehr dünnes Eis für Agenturen, allein schon weil wir dann mal wieder bei dem umsatzsteuerrechtlichen Aspekt der "Gesamteistung" wären, Denn AGB der im Eröffnungspost angesprochenen Art sprechen sehr stark dafür, dass die Agentur Gesamtleistungsanbieter ist und folglich die Agentur Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag (und nicht nur den Agenturanteil) schuldet. Ich frage mich ja schon länger, ob da nicht eine eher lückenhafte Beratung stattfindet bzw. mangelndes Problembewußtsein (bei wem auch immer) besteht. P.S.: Die Frage der möglichen Unwirksamkeit ist eine ganz andere. Natürlich können und dürfen AGB einen Vertragspartner "einseitig" belasten (siehe beispielsweise die Einkaufsbedingungen von großen Konzernen mit Freistellungsregelungen zu Lasten des Lieferanten). Bei Privatpersonen als Vertragspartner dürfen sie aber nicht "formelhaft" oder gar "überraschend" sein. Wenn die oben in Frage stehende Regelung transparent und deutlich kommuniziert ist, dann würde ich eher dazu neigen, sie als wirksam zu erachten, eine vertiefte Analyse könnte aber durchaus zu einer vertretbaren gegenteiligen Rechtsmeinung führen. . Egal, wie das Ergebnis ist, die Analyse setzt dabei voraus (!), dass die Agentur das Sexkaufangebot insgesamt verantwortet und gegenüber dem Bucher anbietet, siehe oben. Man wird also so oder so über ein Ergebnis nicht erfreut sein .
  19. Doch. Mit dem kleingedruckten Hinweis "Diese Brille darf in Deutschland nicht im öffentlichen Raum verwendet werden". Analog den meisten e-Scootern, die Du bei Discountern kaufen kannst, wo Du nach Suchen (erst nach einer Lupe, dann mit der Lupe in der Anzeige) analoge "Verbraucheraufklärung" findest.
  20. Die Fotos auf Internetseiten (welchen auch immer) sind die Basis des Ganzen. Daher haben die ja die Fotos für ihre Datenbank. Umso mehr ein Grund in sozialen Medien und Werbeplattformen keine Gesichtsbilder mehr zu verwenden, außer man hat rein gar nicht dagegen mit seiner Tätigkeit und seinen Aktivitäten (allen) in Realperson bekannt zu werden. Bei der in dem Artikel beschriebenen "Erkennungsbrille" brauchts ja noch nicht einmal Realdateninfos. Wenn jemand mit einer solchen Brille zum Gesicht die Info "Escort" eingeblendet bekommt, reichts ja schon völlig. Und bei (beliebigen) Behörden ist dann auch die Verknüpfung mit Realdaten ganz schnell da. Und ein Hotelrezeptionist kann dann auch gleich mitteilen, dass Nutten im Hotel unerwünscht sind. Egal wie normal sie gekleidet ist. Usw.
  21. Da gibts noch ganz andere Baustellen. Beispielsweise für Escorts mit nicht oder nur wenig verschleierten Gesichtern in Profilen. https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2020-01/clearview-gesichtserkennung-datenschutz-privatsphaere Ich gehe mal davon aus, dass viele SW bezüglich der schönen neuen Welt die Vogel Strauss Strategie wählen werden.
  22. Mist! Als jemand, der sich für Auto und Technik interessiert, habe ich noch diesen Link für Dich . https://www.gq-magazin.de/auto-technik/article/fuer-diese-5-sexspielzeuge-muesst-ihr-euch-nicht-schaemen
  23. Wenn Sie nicht will, kann ich mich gerne als Ersatz anbieten. Nach Kiew wollte ich immer schon mal. Ich kann auch bestimmt viel detaillierter als sie über das technische Innenleben der Teile referieren (von den mit Netzspannung betriebenen Teilen rate ich eher ab). Ja ja, ich zeigen mir gleich schonmal selbst den Vogel
  24. Das hat mich auch schon seit ich diesen Begriff gelernt habe, gewundert. Aber vielleicht ist das ja auch so eine Sache, wie mit ferngesteuerten Toys über große Entfernungen. Irgend so eine "Machtsache", der Mann sagt was und wie fotografiert werden soll und die Rinsing-Anbieterin macht das dann auch so. Dazu gehört ja wohl auch, dass man keine "Eintagsfliege" ist, das wird meines Wissen vornehmlich im Rahmen des SD/SB Modells angeboten und praktiziert. Also irgendwie ähnlich Webcam, mit Stammkunden. "Beschiss" würde ich es nun deswegen auch gerade nicht nennen. Denn wer sich als Mann darauf einläßt, der tut das bewußt und eben genau in dem Wissen, dass es Fotos von nackten Frauen in allerlei Varianten und Situationen auch für lau im Internet gibt. Und auch im Wissen, dass ein persönliches Treffen, in welchem Rahmen auch immer, von vorneherein ausgeschlossen ist. Und einen Markt dafür scheint es ja auch zu geben. Ohne Nachfrage gibt es ja auch kein Angebot bzw. ein solches Angebotsformat würde bald wieder verschwinden.

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