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Jakob

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Alle erstellten Inhalte von Jakob

  1. Klar, wir haben alle unlängst dort während des Corona-bedingten allgemeinen Prostitutionsverbotes gebucht und es gab absolut nichts zum Meckern, die Frauen sind naturgeil und gehen gut mit. DAS! IST! EIN! SCHERZ! Niemand hier wird wohl öffentlich berichten/behaupten, dass diese Agentur(oder eine andere Agentur) gegen die derzeitigen Bestimmungen verstoßen habe < Welpenschutz hin oder her
  2. Es sei Dir unbenommen. Und erkläre vielleicht auch einmal den Sinn des Instanzenzuges, wenn Gerichte der ersten Instanz immer richtig liegen. Unabhängig davon, ob sich eine Rechtslage während eines Instanzenweges ändert oder nicht. Mit Arroganz hat es sicher nichts zu tun, wenn wir recht oft (erst) in der Berufungs- oder Beschwerdeinstanz obsiegen. Oder meinst Du die Arroganz von Inhabern des "kleinen BGB und HGB Scheines" in irgendeinem sonstigen Studium von vor mindestens 40 Jahren? Ich habe es so satt, Deine persönlich aggressiven, anmaßenden, oft nur einer Provokationsabsicht geschuldeten Ergüsse zu lesen. Und Deine Selbstverherrlichung, dass Du immer recht hättest. Ja, bei Manchem hast Du recht, oft genug aber auch nicht. Ich werde nach diesem Post erstmalig ein Account auf "ignorieren" setzen, nämlich Deines.
  3. Im Wege der Auslegung schon. Bei klassischen "Lücken" sind diese im Wege der Auslegung und unter Berücksichtigung der Begründung zu ergänzen, nötigenfalls im Rahmen einer gerichtlichen Klärung. Bis zur Schließung der Lücke, wie jetzt beispielsweise in MV. Mir ist klar, dass du da mit Deiner Fachkompetenz widersprechen wirst.
  4. Nein, solange eine Entscheidung bezüglich einer Verbotsaufhebung nicht rechtskräftig ist, gilt die bisherige Regelung, die offenbar ein Verbot vorsieht (sonst gäbe es ja den Rechtsstreit gar nicht).
  5. Das betrifft eigentlich alle "Wohnzimmer"-Unternehmen und -Freiberufler. Außer Leasingraten, so denn da etwas geleast ist, gibts da nicht viel anzusetzen. So oder so, für den Lebensunterhalt gibts nichts. Da herrscht insofern "Gerechtigkeit" für alle Betroffenen. Übrigens, in anderen Bereichen sieht es auch ziemlich blöd aus. Eine Bekannte hat im Mai den Master gemacht und seitdem auch schon einen Vorvertrag für eine Arbeitsstelle. Um den Vertrag anzutreten braucht sie eine Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis (sie ist aus einem nicht-EU Land, das Visum ist ein Studienvisum). Da sie weder Anspruch auf Bafög hatte/hat, noch auf andere Sozialleistungen, ist sie derzeit ohne jegliches Einkommen, bis sie die Arbeit antreten kann. Die Uni schafft es aber Corona-bedingt (angeblich, und wegen "Urlaubsabwesenheit" sowie "Homeoffice" zuständiger Sachbearbeiter) nicht eine Bescheinigung auszustellen. Diese braucht sie aber zur Vorlage bei der Ausländerbehörde. Und die Firma will verständlicherweise sie erst mit Arbeitserlaubnis beschäftigen. So hat sie bis jetzt schon einen Verlust von 2 Monatsgehältern, ca. 3.500,-- netto pro Monat. Stattdessen eben .... null. Bloß wegen einer fehlenden Bescheinigung, die in 5 Minuten ausstellbar wäre .... . Mal schauen, wie lange der zukünftige Arbeitgeber das noch mitmacht ... Es gibt also in vielen Bereichen "Corona-Verlierer", auch und gerade bei Absolventen einer Ausbildung.
  6. Mensch, die Escortdamen können sich doch ausweislich der Regeln locker die Leasingraten für den als Geschäftswagen angemeldeten Bentley bezahlen lassen. Wer will denn da noch meckern!
  7. Tja, München ist halt Provinz. Und Du bist aus dem Pleistozän, Aaaalter. Das heisst nicht "Diskothek", sondern "Club". Und in Berlin ist man seitens der Politik sogar gewillt, diesen "Clubs" den Status einer Kultureinrichtung zu verleihen, allein schon wegen deren Verdienste um die Verbreitung psychogener Substanzen. Paaaaaaatyyyyyyyyy!
  8. Wir hatten Ende März für 2 Mitarbeiterinnen 50% Kurzarbeit angemeldet. Der Aufwand ist beträchtlich. Außerdem haben wir auf 100% aufgestockt. Nach einem Monat haben wir das beendet, auch weil die Lage sich deutlich entspannt hatte (Zahlungsverhalten der Mandanten wieder normal). Die Zahlung des Amtes, Monate später, war pauschal um 20% reduziert (die offizielle Begründung: wegen möglichen Mißbrauchs als Pauschalabzug, es kann ja Korrektur beantragt werden). Resume: die Kosten (natürlich unter Berückichtigung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) waren um wenige (!!!) Euro (niedriger zweistelliger Betrag) geringer als ohne Kurzarbeit (bei einem Gehaltsniveau von knapp 4.000,-- brutto). Genauso gut hätten wir den Mitarbeiterinnen 2 Wochen Zusatzurlaub bei normaler Gehaltsfortzahlung spendieren können (und ohne dass Kündigung dadurch ausgeschlossen wäre). Finanziell hat es also null Sinn gemacht. "Rechnen" tut sich das also nur bei größeren Betrieben und unter der Voraussetzung, dass 100% angemeldet wird, und zwar natürlich ohne Aufstockung. Bedeutet dann natülich, dass die Kurzarbeitenden nur 60% bzw. 67% (Alleinerziehende) des Lohnes bekommen. Bei niedrigeren Löhnen ein echtes Problem, nebenbei angemerkt. Erheblich sinnvoller wäre gewesen sofort zu kündigen mit dem Hinweis, dass wenn es in wenigen Monaten wieder normal läuft, die Kündigung natürlich zurück genommen wird. Wäre auch risikolos gewesen, 1) wir zahlen überdurchschnittlich, 2) in der Zeit hat wohl kaum jemand eingestellt.
  9. Das ist ja nur logisch und nicht überraschend. "Vermittler" etc. sind ja nicht für lau tätig. Dass es für den "eigentlichen Arbeitgeber" kaum weniger Kosten verursacht ist in der Tat auch oft zu beobachten. Der Punkt ist aber, dass man beim Modell Leiharbeit nicht den Kündigungsschutzregeln des "normalen" Arbeitsverhältnisses ausgesetzt ist. Als die Corona Nervosität auch bei uns maximal war (Ende März), haben wir auch mal nachgesehen, welche Kündigungsfristen für unsere Mitarbeiterinnen denn konkret gelten. In fast allen Fällen waren das aufgrund der langen Betriebszugehörigkeit 7 Monate! Wenn also wir wirklich hätten "kurzfristig" reagieren müssen, dann hätte dies dessen ungeachtet noch über ein halbes Jahr lang die bisherigen Lohnkosten verursacht. Das hat uns auch mal kurzfristig überlegen lassen, ob es nicht klüger ist, Angestellte maximal 5 Jahre zu beschäftigen, damit im Fall der Fälle die Kündigungsfristen nicht ausarten. Mit Leiharbeiterinnen (gibts in unserer Branche auch, allerdings nicht bei uns) wäre das kurzfristige Reagieren einfach, da bräuchte es noch nicht einmal Kurzarbeit, was nur bei größeren Betrieben Sinn macht (zumal bei Kurzarbeit Kündigungen gehemmt und die Fristen dafür entsprechend länger laufen). Bei Betrieben, die stark und kurzfristig schwankenden Bedarf an Arbeitskräften haben, geht an Leiharbeit eigentlich kein Weg vorbei. Nicht wegen der Kosten, sondern wegen der gesetzlichen Kündigungsfristen bei regulären Arbeitsverhältnissen. Man könnte also auch durchaus die Auffassung vertreten, dass im Rahmen einer Lösung des Problems über eine Verkürzung der Kündigungsfristen nachzudenken wäre. Beispielsweise 7 Monate ist m.E. viel zu lange. Zumal eine lange Betriebszugehörigkeit ja ohnehin zeigt, dass der Arbeitgeber eben nicht ex und hopp Politik betreibt. Wenn ein (mittelständischer!) Arbeitgeber einer mitarbeitenden Person beispielsweise nach 20 Jahren kündigt, dann sicherlich nicht aus einer Laune heraus, sondern wegen bedeutender betrieblicher Gründe. Die Einschränkung auf mittelständisch bzw. inhabergeführt ist wichtig, bei Großkonzernen mit ihren permanenten Restrukturierungen und erst recht bei Übernahmen ("Siegermentalität") gilt das Gesagte nicht.
  10. Was ich am schlimmsten finde, zumindest die Vollprofis (das ist keine Wertung und wenn dann eher positiv), welche sich nach wie vor an die Regeln halten, fühlen sich zunehmend wie die Deppen der Nation. Weil die meisten anderen sich schon länger einen Kehrricht um Verbote scheren und deren Geschäft gut läuft (und zudem, logischerweise, nach "BAT"). Während man selbst mittlerweile selbst mit Reserven überlegt, wie man die nächste Miete zusammen bekommt. Gilt entsprechend für Agenturen. Das finde ich deshalb besonders fatal, weil damit das zarte Blümchen des legalen Arbeitens in diesem Business (wirklich verwurzelt ist das ja noch nicht) derzeit gründlich platt getreten wird. Ich denke mal, das manche sich mittlerweile denken ob sie nen haben, sich an bestehende Regeln noch zu halten.
  11. Neu ist, dass der betreffende Protagonist von sich in der dritten Person spricht. Was immer das bedeuten mag ... Und wer die Erotik des Essens nicht versteht, hat auch sonst die erotische Kompetenz eines Fahrers eines AMG SUV mit Klappenauspuff
  12. Ah, schön, der alte weiße Mann ist wieder da, der es für Erotik hält, wenn er 40 Jahre jüngere Frauen (oder noch jünger) betatscht. OK OK, gegen Bezahlung, da ist das was Anderes
  13. Das ist eine beliebte Rechtfertigung, ist mir wohlbekannt. Mir ist ziemlich egal, wie Andere das handhaben, ich habe keinerlei Ambitionen in Hinblick auf Disziplinierung Anderer. So richtig sauer werde ich allerdings, wenn in meiner Gegenwart sinngemäß geäußert wird, dass Jene, welche sich an Regeln halten (wozu ich mich zähle) ja wohl Volltrottel sein müssen. Da rede ich dann Klartext, auch übrigens im Realleben und face to face. Wem es gut geht und dennoch systematisch, planvoll und in erheblichem Umfang Steuern hinterzieht, der ist in meinen Augen schlicht ein Schmarotzer und dem gehört das auch genau so ins Gesicht gesagt, erst recht, wenn er meint damit auch noch prahlen zu müssen. Dass man sich in "vornehmen Kreisen" damit nicht viele Freunde macht, wird nicht verwundern. Auf solche Freunde kann ich allerdings auch verzichten. Ich habe sowieso noch nie verstanden, warum man sich irgendwelcher "Tricksereien" öffentlich rühmt. Ich würde einfach die Schnauze halten. Vermutlich kommt das daher, dass der Biedermann meint sich dadurch als "nonkonformistisch" darzustellen, sozusagen Outlawromantik auf Reihenhaus-Siedlungs-Niveau.
  14. Man freut sich so richtig, wenn man dafür ausgelacht wird, wenn man keine Steuern hinterzieht und sich an die Regeln des Straßenverkehr hält. Insbesondere Ersteres, weil man für die Schmarotzer ja mit bezahlen darf. Du darfst Dich bezüglich des "Schmarotzers" nur dann angesprochen fühlen, wenn Du nicht vorbildlich bei der Steuererklärung bist. Allerdings verstehe ich Dein Belustigung nicht, solltest Du kein Schmarotzer sein.
  15. Wir sind alle der Meinung, dass Dein Ansatz geboten ist öffentlich zu diskutieren und für gut zu befinden, damit auch wirklich Jeder sieht, dass sich Frauen und Freier im Biz um Bestimmungen einen feuchten Kehricht kümmern. Wäre ja noch schöner, gesetzeskonformes Verhalten, pah, hammer doch noch nie gemacht!! Zumal, wer 2.000,-- für eine Nacht auszugeben bereit ist bzw. einnimmt, sicherlich auch die paar Kröten einer Buße im Falle des Erwischtwerdens erübrigen kann. Und eine gemeinsame Personalienfeststellung verbindet doch nur noch mehr. No risc no fun. Es ist doch ganz einfach. Wenn die Agentur nicht vermittelt, dann ist die nicht erlaubte Handlung jedenfalls unter Beteiligung der Agentur unmöglich gemacht. Behörden sind doch nicht völlig bescheuert, siehe auch die vorhin eingestellte "unschuldige" Frage eines Users . Was wäre wohl, wenn Du eine Kontaktagentur "Dealer24" betreiben würdest, über welche ich einen Dealer meines Vertrauens treffen kann? Kann doch Deine Agentur nix für, wenn der Dealer und ich illegale Geschäfte machen. Schon gar nicht, wenn Du (augenzwinkernd *blinkblink*) darauf hinweist, dass das Anbieten und Erwerben von BTM nicht erlaubt ist. Oder? Dieser Vergleich hinkt erheblich weniger, als Dein Messerverkäufer Vergleich (meines Wissens verkaufen die meisten Agenturen keine Frauen). Und kommt auch ohne Gröfaz-Bezugnahme aus.
  16. Man kann es ja selbst nachlesen, es ist auch für Möchtegernexperten gut verständlich, sofern sie ein gewisses Sprachverständnis haben und nicht nicht wahr haben wollen, was ihnen nicht passt. Hier zum Downloaden https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8667. DC hat ideologische Motive, Sexarbeiter_innen sind "nur" Vehikel dafür. DC käme propagandistisch zupass, wenn es Frauen entgegen DC Aussagen an den Kragen geht. Denn dann hätte man mal wieder einen Aufreger, will am Besten den EGMR anrufen (woraus natürlich nie was wird) und erhofft sich einen Solidarisierungseffekt (zu eigenen Gunsten). Ich gehe mal davon aus, dass im Fall der Fälle DC nicht die Geldbußen übernimmt. Oder hast Du da andere Informationen? Die DC Liste stellt eben nicht den Ist-Zustand dar, sie ist Falschinformation, mindestens in Bezug auf Brandenburg, q.e.d.
  17. Stimmt, das ginge , ich stelle mir das so grad vor ....
  18. Ich nehme mal das Beispiel Brandenburg. Laut DC ist Prostitution an sich dort erlaubt. Stimmt aber nicht. §1(2) der geltenden Verordnung (Fassung vom 12.06.2020) regelt, dass ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten ist, und zwar sowohl im öffentlichen als auch privaten Bereich (!). In §1(2) sind des Weiteren Ausnahmen gelistet. Ausnahmen sind grundsätzlich abschließend und eng auszulegen. P6 ist bei den Ausnahmen nicht gelistet, also gilt der Mindestabstand von 1,5 m auch zwischen Sexanbieter_innen und Sexkäufer_innen. Gilt übrigens generell für alle Personen, die keine Partner sind oder nicht im gleichen Haushalt leben. Sex mit Körperkontakt ist also generell, und ohne dass Geld dafür fließen muss, nicht erlaubt, außer zwischen besagten Personenkreisen. §13 regelt, dass bei Verstoß gegen §1(2), ohne dass eine der dort gelisteten Ausnahmen zutrifft, eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. In Absatz 2 ist geregelt, dass eine solche Ordnungswidrigkeit mit bis zu 25.000,-- Buße belegt werden kann. Klarer geht es eigentlich nicht. Sex mit mindestens 1,5 m Abstand geht einfach nicht. Zumal der "private" Bereich ausdrücklich eingeschlossen ist, also nix mit Ausrede "privat kann ich es doch treiben, mit wem ich will". Nein, ist verboten. Dass an anderer Stelle ausdrücklich "Prostitutionsstätten" genannt sind, ist dabei irrelevant. Wenn eine Escortdame im Hause eines Kunden Sex hat, dann liegt in Brandenburg nach derzeit geltenden Regelungen eine Ordnungswidrigkeit vor, da kann kein Zweifel bestehen. Das gilt übrigens auch, wenn selbige ohne Geldaustausch Sex haben. Oder auch nur bei Sex zwischen Menschen, die nicht zu den ausgenommenen Gruppen des §1(2) gehören. Wenn also eine Escortdame in Brandenburg erwischt wird, ist sie dran. Egal was die "Experten" von DC behaupten.
  19. Wenn etwas nicht "ausdrücklich verboten" ist, wie beispielsweise sexuelle Dienstleistungen mit Körperkontakt in Berlin ( https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/prostituiertenschutz/dienstleistungen/service.797804.php/dienstleistung/328121/standort/328135/ ), bedeutet das nicht automatisch, dass in Abwesenheit des "ausdrücklichen" Verbotes eines Spezialfalles dieser erlaubt wäre. Aber egal, DC muss es ja nicht ausbaden, wenn etwas dann bei einer Frau im konkreten Fall anders läuft. Man hat dann sogar wieder einen Grund mehr auf den Schweinestaat zu schimpfen . Nutzt der Betroffenen dann aber eher wenig, vermutlich Kollateralschaden bei den gesellschaftspolitischen Ambitionen..
  20. Ausweislich des rlp-Links, der ja wohl offiziell sein dürfte, verbreitet DC m.E. zumindest bezüglich RLP Falschinformationen. "Erbringung sexueller Dienstleistungen" ist m.E. zweifelsfrei unter "Prostitutionsgewerbe" zu subsumieren.
  21. Wobei ja das Problem ist, dass seitens der sogenannten emanzipierten Frauen gerne "Rosinen-Picking" betrieben wird. Wo es Vorteile bringt, bitte unbedingt Augenhöhe, wo etwas mühsam, gar lästig, ist, wird das "Mädchen" gerne wieder hervor geholt. Finde ich persönlich doof. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel. Im Alltag ist es doch eigentlich ganz einfach. Wenn jemand Unterstützung braucht, egal ob Mann oder Frau, kann dass doch unumwunden, klar und frei von rollenspezifischen Klichees (kicherkicher, ich bin eine Frau und kann das doch nicht), erbitten. Und bitte höflich, sonst braucht sich niemand zu wundern, wenn der Friedrich August III zitiert wird " Nu da machd doch eiern Drägg alleene!". Und in der Partnerschaft einfache klare Ansagen, was man/frau sich wünscht, ohne dem Gegenüber die Freiheit zu nehmen auch mal "Nö!" zu sagen. Und aus einem "Nö!" auch kein Drama zu machen. Machtspielfrei. Letzteres scheint mir aber sowohl Männern als auch Frauen sehr zu gefallen, wenn auch in meist in unterschiedlichen (rollenspezifischen) Ausgestaltungen. Zu meiner tiefen Irritation. Zu meinem Glück gibt es besagte Ausnahmen.
  22. Zunächst, ich habe den Film nicht angesehen. Weil ich vermute, dass es im Kern so ein "Shades of Grey" Neuaufguss ist. Jungmädchenfantasien halt, Rosamunde Pilcher mit ein bissl "Männlichkeit" (= Hauen). Mit der gesellschaftlichen Realität hat das allerdings rein gar nichts zu tun. Der größere Teil jüngerer Frauen fällt vielmehr in ein Prinzessinnen-Klichee zurück, Ausbildung, Arbeit muss nicht sein, ist anstrengend, kein richtiges Leben, der (natürlich besser wohlhabende) Prinz möge auftauchen und sie auf Händen tragen. Völliger Kokolores, natürlich, vor allem weil die Meisten letztlich bei genau dem Gegenteil landen. Selbst sich als emanzipiert gebende Frauen waren und sind beleidigt, wenn sie ein "nein" signalisieren und der Mann sich einfach schulterzuckend umdreht, weg geht und sie vergißt. Wenn man das mal thematisiert hört man so Sätze, wie "Ich bin doch eine Frau und will erobert werden!!!". Das ganze Flirtgedöns, "Geziere", "Gejage" und hin und her wird dann noch als "erotisch" bezeichnet. Ist ja eine so schöne "Machtposition" als Frau immer entscheiden zu können, ob ein Mann auf ein "nein" sich "Mühe gibt" oder "übergriffig" ist, Töpfen oder Kröpfchen. Wirklich selbstbewußte Frauen auf Augenhöhe, die nicht einen auf Prinzessin machen, kann man mit der Lupe suchen, glücklicherweise gibt es sie aber. Meist sind sie zudem erfolgreich. Männer mit Selbstbewußtsein (ganz etwas anderes, als "Machogehabe", denn selbstbewußte Männer haben genau dies nicht nötig) waren und sind eben in der Realität nicht gefragt. Solche, die einer Frau eben nicht die "Töpfchen oder Kröpfchen" Machtposition zugestehen. Denn der Mann mit Selbstbewußtsein hat kein Ego Problem damit eine sich "zierende" Frau als off limits zu akzeptieren, ohne sich Gedanken zu machen, ob das jetzt ernst gemeint oder eine Einladung zum "Spiel" war. Also einfach ein "nein" als genau dies und final hinzunehmen. Ohne das als "Ablehnung" aufzufassen oder gar "betroffen" oder beleidigt zu sein. Frauenfantasien in sexuellen Dingen haben vermutlich oft nichts damit zu tun, was sie auch in der Realität sich für sich wünschen. Und einem Mann einerseits "ausgeliefert" zu sein, andererseits ihn aber auch irgendwie zu "beherrschen", ist so eine Fantasie. Wer gerne in Fantasiewelten lebt, anstatt es einfach als schöne Fantasie zu bewahren, mehr aber nicht, der kann sich leicht verlaufen ....

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