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Jakob

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  1. @Act One Escort Service Er geht halt gefühlsmäßig von den Honoraren aus, die er zahlt, das kann man ja durchaus als "heftig" empfinden. Man kann aber ja einfach mal eine Überschlagsrechnung machen. Im Schnitt wird eine Agenturdame wohl vielleicht einmal die Woche ein 600,-- Date haben (wäre ein 860,-- Date mit Agenturprovision, also für den Kunden ein 860,-- Date). Im Schnitt, wohlgemerkt. Macht 2.400,-- vor Steuern. Sofern hauptberuflich, muss davon neben der Steuer die Krankenkasse voll bezahlt werden, also das Doppelte dessen, was Angestellte auf dem Lohnzettel als Abzug sehen. Das verfügbare Einkommen liegt dann bei rund 1.500,--, pro Monat, wobei keinerlei anderen Versicherungen neben der Krankenversicherung angenommen sind. Und kein Auto oder sonstige laufenden Kosten, wie Miete, Heizung, Strom, Handy, Internet angesetzt. So ganz große Sprünge sind da nicht drin, erst recht nicht, wenn eisern eine Rücklage aufgebaut wird und/oder in eine Altersvorsorge eingezahlt wird (leider nur zu selten). Und mitunter sind auch noch "Altlasten" (=Schulden) abzutragen. Eine Agentur mit 10 solcher "Durchschnittsfrauen" wird dann bei 30% 7.200,-- pro Monat vor Steuern haben. Hieraus läßt sich ein verfügbares Einkommen von ca. 3.700,-- abschätzen (dabei habe ich die Krankenversicherung mit 600,-- und monatliche Betriebskosten von 1.000,-- sowie keinerlei sonstige Versicherung oder Altersvorsorge angenommen, Miete, Auto, etc. gehen davon noch runter). Sicherlich gibt es Frauen und Agenturen, die da haushoch drüber liegen. Das ist aber wohl eher die Ausnahme und bei der Schätzung "im Mittel" ja berücksichtigt. Falls diese Schätzung grob realitätsfern ist, lasse ich mich gerne korrigieren, ab liebsten nach oben. Das ist ernst gemeint. Ich freue mich, wenn andere Menschen (auch) gut verdienen.
  2. Nur am Rande, das ist in dieser Allgemeinheit ein Trugschluss. Ebenso, wie es ein Trugschluss ist zu meinen, dass das gleichzeitige Aufmarschieren einer ganzen Reihe von Anwälten die Chancen erhöht. Es kommt in aller Regel ausschließlich auf die Kompetenz des (federführenden) Anwalts an (und natürlich die Sach- und Rechtslage). Ausnahmen, wie beispielsweise "Ministeriums-nahe" Großkanzleien bestätigen auch hier die Regel.
  3. Der zweite Satz ist logischerweise inhärent richtig . Beim ersten Satz heisst es nach meiner Erfahrung: kommt darauf an. Man kann mit Meierchen mitunter Dinge auf dem "kleinen Dienstweg" erheblich besser regeln, als wenn ein Aufriss gemacht wird. Bei Meier kommt es - ebenso wie bei Meierchen übrigens - meist darauf an, wie man es angeht, wobei der Ton die Musik macht. Erst wenn Meierchen bockig ist, oder einfach Schiss selbst zu entscheiden, dann ist Meier der Richtige. Der will übrigens meist sich nicht mit jedem Mist befassen. Wenn man Meier gut kennt, klar, dann besser gleich zu Meier. Man sollte auch nie Meierchen spüren lassen, dass man ihn für ein Meierchen hält (so nach dem Motto: Wenn Sie nicht spuren gehe ich zum Chef). Das geht fast immer in die Hose. Wenn beispielsweise eine Hamburger und eine Düsseldorfer Agentur zusammenlegen würden, damit eine von beiden Klagen kann, dann nutzt das ggf. nur der klagenden Agentur und der anderen nicht. Weil es eine Einzelfallentscheidung wäre, die noch nicht einmal ohne Weiteres auf Agenturen des gleichen Bundeslandes übertragbar wäre, geschweige denn in einem anderen Bundesland. Ich rede von erstinstanzlich, nicht vom Beschreiten des kompletten Instanzenweges.
  4. Ist natürlich OT, aber trotzdem kurz dazu. Das Stehenlassen eines Profils als "Druckmittel" für zahlungsunwillige ausgeschiedene Frauen zu nutzen, das war nach meinem Eindruck mal, denn das wäre ziemlich problematisch, jedenfalls bei Agenturen mit Betriebsgenehmigung. Ordentlich arbeitende Agenturen haben zudem ein viel schärferes Schwert, nämlich zunächst gerichtlichen Mahnbescheid und ggf. Zahlungklage. Ob die mitunter grottenschlechte Zahlungsmoral der Frauen sich gegenüber früher verbessert hat, entzieht sich meiner Kenntnis, könnte aber durchaus sein, oder? "Dekoprofile" haben wohl schon auch marketingmäßig einen gewissen "Sinn". Dem Kunden kann ja anstatt der "leider grad nicht verfügbaren" Frau eine andere ("echte") Frau empfohlen werden. Ein guter und eloquenter Verkäufer (m/w) schafft das, wenn er erstmal einen Kunden an der Angel hat. Und früher jedenfalls war es bei den "schmerzbefreiten" Agenturen auch durchaus eine Option die Anfrage anzunehmen und einfach ein "typähnliche" bzw. "abbildungsähnliche" Frau loszuschicken. Nach dem Motto: Wenn der Schwanz erstmal steht ... . Damit sich niemand falsche Schuhe anzieht, ich spreche von eher unseriösen Agenturen und in der Vergangenheit und keinesfalls von einer hier sich aktiv beteiligenden Agentur.
  5. Oder auch "Karteileichen", also Frauen, die gar nicht mehr zur Verfügung standen und wo die Agentur dennoch die Profile nicht löschte, mitunter obwohl Löschung seitens der Frauen verlangt worden war. Den Ärger gab es recht oft. Dieses Phänomen hat aber nach meinem Eindruck deutlich abgenommen. Dass ich zitiere bezieht sich nicht auf eine Person oder Agentur, sondern allein auf den geschilderten Sachverhalt.
  6. Richtig und falsch. Die Spreizung in der Branche ist sehr hoch, sowohl was die Frauen als auch was die Agenturen angeht. Ich weiss ja nicht, mit welchen Frauen Du zu tun hattest, aber nicht eine Einzige, die mir persönlich bekannt ist, läßt sich "jeden zusätzlichen Handgriff" zusätzlich "sehr gut vergüten". Natürlich läßt sich das nicht verallgemeinern, ebenso wenig läßt sich aber auch Deine offenbare Erfahrung verallgemeinern. Der "Witz" ist dabei, dass die "Geschäftstüchtigen" oft genau die sind, die sich sowieso um nichts scheren. Da fühlen sich halt all Jene blöd, die 1) nicht vom Schlag der Personen gemäß Deiner Erfahrungen sind und 2) sich sehr wohl compliant und auch kundenorientiert verhalten. Ich nehme Silvia, ohne sie persönlich zu kennen, durchaus ab, dass da kein praller Luxus herrscht. Anders als beispielsweise bei den Berliner rollenden Puffs mit dem Etikett "Escort". Letztere haben weder Grund Klage zu erheben, noch ist es für sie sinnvoll. Gerade jetzt rollt da ja der Rubel besonders gut.
  7. Ohne den Sachverhalt im Detail zu durchdringen, im Zweifel Du natürlich Leider ein oft zu beobachtendes Phänomen mit Behörden. Bei zunehmender Umstellung auf "smart" bekommt man noch nicht einmal direkt eine Antwort auf die Frage, die man gar nicht gestellt hatte, sondern ein "Ticket" mit einem Standardtext, dass man sich über den Kontakt freue, irgendwann irgend jemand eine Antwort schicke und man immer die Ticketnummer angeben solle. Und wenn man die Antwort auf die nicht gestellte Frage irgendwann bekommen hat, wird mitgeteilt, dass das Ticket jetzt gelöscht wäre, da das Anliegen ja zur Zufriedenheit erledigt wäre
  8. Ach, gehe mal in ein Autoforum und schaue, wie da mitunter die Fetzen fliegen, wenn es um die richtigen Öle und Additive geht oder ob es Sinn macht, alle Öle jährlich zu wechseln
  9. Daher haben wir ein solches Problem bei im Büro einlangenden Emails bislang noch nie gehabt. Bei privaten Emails macht man diesen Aufwand dagegen meist nicht. Ärgerlich, wenn Korrespondenzkanzleien aber das Problem haben. Denn dann kann man die an Diese in der jüngeren Vergangenheit versandted Emails allesamt heraussuchen und der Einfachheit halber allesamt nochmal schicken, am Besten als "URGENT". Dann haben die Empfänger halt ihren Spaß und man selbst ist aus der Haftung zuverlässig raus . Man selbst hat aber auch damit ein bissl zu tun. Der Sinn des Posts war einfach darauf hinzuweisen, damit keine Mißverständnisse entstehen. Wir (privat) hatten uns vor rund einem Monat verabredet. Am Tag davor kam eine Email, ob es dabei bleibt, Antwort "Na klar". Diese Antwort kam aber nicht an. Dieses scheinbare Nichtantworten hätte natürlich dazu führen können, dass die betreffende Person denkt "diese Pfeife Jakob, erst verabreden und dann ghosten, Pappnase!" Die betreffende Person wäre dann vielleicht einfach nicht aufgetaucht, ich hätte da gestanden wie bestellt und nicht abgeholt und meinerseits gedacht "Toll, was denkt die sich eigentlich?". Und dabei wäre es nur eben dieses technische Problem gewesen. So hätte es auch laufen können ...
  10. Klar, wenn sich ein verheirateter Mann, dessen Firma der Frau gehört, ausgerechnet in Corona-Zeiten mit der Sekretärin durch Südeutschland vögelt (und frisst) anstatt bei der Messe in Hamburg zu sein, dann habe ich für das Problem genauso viel Einsehen wie für die Touristen, die derzeit in Hochrisikogebiete jetten (und wieder zurück) und sich wundern, wenn sie 14 Tage in Quarantäne sollen . Ich sage ja, das selektive Regulativ aus der Steinzeit, der Säbelzahntiger, fehlt heutzutage schmerzlich in freier deutscher Wildbahn
  11. Na ja, wie ich hier schon oft gelesen habe, ein "Ficktelefon" und eine "Fick-Email". Zumindest letzteres mühelos auf Paolo Pinkel in Entenhausen anmeldbar. Das Gesundheitsamt kann also mit diesen Daten rein gar n ichts anfangen und ob Paolo Pinkel auf Deine Mitteilung hin irgendwelche Schritte unternimmt, mag auch fraglich sein. Wenn er sich gesund fühlt, wird er sich sagen, dass das alles sowieso Blödsinn ist und er sowieso meint für ihn gelte das alles nicht, wäre ja unbequem etc. Wie da eine ernstliche Nachverfolgung aussehen soll, erschließt sich mir nicht (übrigens auch nicht bei Restaurants etc, wo das Auftreten von Poalo Pinkels auch massiv zugenommen haben dürfte). Die Wahrscheinlichkeit, dass man bei reinen Begleitdates zutreffende Angaben erhält, ist m.E. deutlich höher als bei "Fickdates", insofern nicht verwunderlich, wenn das weniger kritisch gesehen wird in Hinblick auf Nachverfolgung.
  12. Na ja, wenn ich mit einer Escortdame hier mittags essen gehe, habe ich keinerlei Probleme damit in diesen Zusammenhängen meine (wahren) Kontaktdaten zu hinterlegen, sei es beim Restaurant, sei es bei einer Agentur. Bei einem Bumsdate im Hotel vielleicht schon eher, oder? So völlig unplausibel halte ich es nicht, dass bei reinen Begleitdates Falschangaben seltener sein dürften, als bei erotischen Dates.
  13. Da stimme ich vollumfänglich zu. Beispielsweise mehr oder weniger zu dulden, dass Tausende eng beieinander Party machen, weil man Angst vor Stuttgarter oder Frankfurter Verhältnissen hat, befremdet mich. Aber Du stehst ja eher in der links/grünen Ecke, wer da einfach eine Durchsetzung von Recht und Ordnung verlangt ist ja ein ... Nazi Heute in der Zeitung: Berliner Senatorin will Bußgelder bei Corona-Verstößen erhöhen . Da müssten überhaupt erst mal Bußgelder verhängt werden, ich glaube nicht dass auch nur eine Person von der Riesenparty in der Hasenheide (3000 Personen) ein Bußgeld aufgebrummt bekommen hat.
  14. Silvia, diese Frage ist ja leider kurz und bündig beantwortet mit "Weil die zuständigen nachgeordneten Behörden regional unterschiedlich entscheiden und auch zu unterschiedlichen Entscheidungen ermächtigt sind". Was übrigens auch in anderen Branchen so ist . Und wer eine solche regionale Entscheidung für unverhältnismäßig hält, kann sie gerichtlich überprüfen lassen, auch in Eilverfahren, oder auch nicht, je nachdem wie man die eigenen Erfolgsaussichten einschätzt.
  15. Das wäre der Fall, wenn ein CDUler Monika Herrmann eine Pizza mit Hackfleisch als vegan unterzuschieben versuchen würde ...
  16. @Asfaloth Nun, der Kontext ist eher selten irrelevant. Wenn in unmittelbarem Kontext der eine öffentlich unterstellt, ein "Vertreter" von rechtsstaatlichem Verhalten sei in Wirklichkeit selbst ein Rechtsbrecher, und der andere ebenso öffentlich, solche Leute seien Nazis im Geiste, dann ist Widerspruch schon geboten. Dass die momentane Situation für manche Personen der Anbieterseite (einschließlich Agenturen) zu einem gewissen Grad existentielle Bedeutung hat, ist sicherlich zutreffend. Dass es für die Kundenseite so essentiell, wie beispielsweise Essen und Trinken sei, ist dagegen m.E. schlichtweg Unfug. Leute, die so etwas wirklich denken, haben noch nie unter Hunger oder Wassermangel gelitten. Geilheit gehört bei Menschen mit andauerndem echtem Hunger (ich rede nicht von Heisshunger auf Schokolade!) eher nicht zu den zu beobachtenden Phänomenen. Und die "emotionale Aufladung" fällt mir hauptsächlich bei Kunden auf, wohlgenährten Kunden ... Nur mal um das klar zu stellen, auch ich finde es Mist, wenn Frauen durch die momentane Situation erhebliche Einbußen beim Einkommen haben, ohne dass der Staat das zumindest teilweise kompensiert. Nicht nur in Bezug auf diese Branche ist m.E. heftigst zu kritisieren, dass Soloselbstständige staatliche Hilfen nicht für den Lebensunterhalt, sondern nur für (gewerbliche!!!) Miete oder sonstige Betriebskosten einsetzen dürfen. Das ist sowas von lebensfern und auch sozial ungerecht. Unlängst waren auch die Corona Folgen ein Thema beim Gespräch mit einer hauptberuflichen Escort (rein privat und "platonisch"). Sie meinte, dass sie glücklicherweise Rücklagen habe, eine günstige Mietwohnung und ansonsten halt momentan sehr sparsam lebe bzw. leben könne. Beispielsweise würden Supermärkte in ihrer Heimatstadt Obst und Gemüse, das gut ist, aber normalerweise entsorgt würde, als gemischt sortierte Kisten für wenige Euro verkaufen (nicht zu verwechseln mit "Tafel"). Und da sie auch noch gerne und gut kocht, sei das enorm hilfreich bei den laufenden Lebenshaltungskosten. Klar findet sie das alles Mist, insbesondere dass die Rücklagen so langsam aufgezehrt werden, aber dramatisiert erschien sie mir allerdings auch nicht. Und schaut auch regelmäßig nach "Ersatzbeschäftigung". Abgesehen davon, sie ist doch eher eine Ausnahme, es sind doch sonst fast alle Studentinnen und nie nicht hauptberuflich . Übrigens, nicht wenige Student_innen haben unabhängig von P6 Probleme, weil ihre "normalen" Nebenjobs derzeit überwiegend tot sind. Auch da ist erhebliche Kritik an mangelnder staatlicher Unterstützung m.E. berechtigt.
  17. Wenn Du mit Kritikern jene meinst, die sich darüber ärgern, dass sich Andere nicht an Regeln halten wollen, wie beispielsweise mich, dann kann ich für mich nur sagen, dass ich gegen keine dieser Vorschriften verstoße. Das kenne ich von den wohlhabenden Steuerbetrügern. Die sagen auch "Dass Sie nicht auch Steuern hinterziehen, glaubt Ihnen doch niemand, das ist sicherlich glatt gelogen". Diese Rechtfertigungsstrategie nach dem Motto "machen doch alle so, tu Du mal nicht so" ist geradezu ein Ausbund an Verlogenheit und Scheinheiligkeit. * Stimmt, ich halte die schlichtweg für Parasiten. Und sage das auch so im realen Leben. Allerdings eher "ceterum censeo" als "Traumatisierung" ** Wenn man der Logik folgen würde, dann kann man auch Mord und Totschlag "rechtfertigen". Bloß weil es woanders weniger Gesetzescompliance gibt, ist das kein Grund selbst Gesetze selbstherrlich zu ignorieren, wenn es den eigenen persönlichen Interessen dient. Und genau darum geht es ja meist, die eigenen egoistischen und/oder materiellen Interessen. Aha. Wer sich an Gesetze hält, auch solche, die ihm nicht passen, ist ein Nazi. Sehr interessante Einstellung. Es steht jedem frei 1) seine Meinung zu äußern, 2) selbst politisch aktiv zu werden. Nicht jedem frei steht es m.E., das Recht in die eigene Hand zu nehmen, wie die Bewohner der Rigaer Strasse mit ihren "Nachbarschaftsgerichten" oder islamische Gruppen mit ihren "Friedensrichtern" es tun. Auch steht es m.E. nicht jedem frei, Kritik mit einem Aufruf zum Gesetzesverstoß zu verbinden. Solange beispielsweise in Friedrichshain/Kreuzberg die dortigen Einwohner die dort regierenden Personen und Parteien wählen, ist es demokratisch auch zu akzeptieren, was dort geregelt wird. Gut finden muss man es nicht, kritisieren darf man es natürlich auch. Aber beispielsweise einfach einen selbst störende Radweg-Poller zu entfernen ist halt weder legal, noch demokratisch zu legitimieren.
  18. Es ist erlaubt und auch sogar gewollt ("mündiger Bürger"), man nennt es politische Prozesse. Das ist allerdings etwas ganz anderes, als Kritik als "Rechtfertigung" für Nichtbeachtung von bestehenden Regelungen zu erachten. Kritik berechtigt nicht zum Verstoß. Auch wenn Manche das so meinen.
  19. Das eine ist essentiell, das andere nicht. Zudem, wer "Druck" hat, kann sich einen abwedeln. Wer Hunger hat, kann sich nicht eine Pizza aus dem Ärmel schütteln.
  20. Dass Menschen verhungern soll ja tatsächlich vorkommen. Dass jemand vergeilt ist mir demgegenüber noch nie unter gekommen. Es gibt in der Tat so einige Mitmenschen, welche tatsächlich diese Auffassung haben. Und wenn sie erwischt werden, dann regen sie sich maßlos auf. Und behaupten allen Ernstes, der Staat würde sie ja quasi dazu zwingen nicht regelkonform zu handeln. Besonders verbreitet sind diese Ansichten bei wohlhabenden Steuerbetrügern. Dazu gehört dann auch, sich des vermeintlichen "nicht-Doofseins" (also was sie dafür halten) öffentlich zu brüsten. Ob tatsächlich doof bin ich mir auch nach Jahrzehnten nicht wirklich schlüssig, aber nach meiner Lebenserfahrung geht ggf. dieses "doof" einher mit relativ stressfreiem Leben. Denn meist kommt bei den "nicht-Doofen" das dicke Ende dann doch irgendwann und dann gucken Sie ziemlich doof aus der Wäsche (und mir fällt in manchen Fällen schwer nicht doch eine gewisse klammheimliche Freude zu empfinden) ... .
  21. Heute hat uns eine Email unserer jpanischen Kollegen erreicht, deren Provider habe unabgesprochen den Spam-Filter erheblich verschärft. Daher würden viele Emails offenbar sie nicht mehr erreichen. Es werde gebeten bis auf Weiteres per Fax zu kommunizieren. So etwas ist im Privaten "nur" ärgerlich, im Beruflichen kann es echt übel werden, sei es bei Fristen, sei es bei Aufträgen. Auch ist es oft eher unpraktisch oder ziemlich aufwändig permanent mit Empfangsbestätigungen und dren Nachverfolgung zu arbeiten. Dies nur als Hinweis, falls beispielsweise eine Anfrage per Email unbeantwortet bleibt. Dann kann es sich empfehlen ein anderes Betreff zu verwenden, da "Maschinenintelligenz" auch Betreffs in Hinblick auch Spam etc. "bewertet". Privat ging gestern eine Email meinerseits mit dem Betreff "Alles klar" nicht durch, dagegen heute mit zu "Pizzadate" geändertem Betreff schon. Alles so schön modern heute. Mit Grüßen aus dem Pleistozän, Jakob
  22. Fraglich, ob das tatsächlich so stimmt. Denn das Anwaltshonorar, das die Behörde dann ja letztendlich zu tragen hätte, ist bei so einer Betragshöhe schon recht beträchtlich. Zumal, wenn es tatsächlich "klar" war, dass es "konstruiert" war, dies ebenso klar amtsmißbräuchlich wäre, mit entsprechenden Folgen. Ich vermute mal, dass das keineswegs klar war, sondern ein Schätzung nach vorherigen mehrfachen vergeblichen Anläufen eine ordnungsgemäße Steuererklärung zu bekommen. Bei einer solchen Schätzung kommt es in der Tat vor, dass hoch gegriffen wird. Eine Schätzung hat aber immer eine längere Vorgeschichte, welche Versäumnisse des Steuerschuldners einschließt. Wir haben mal einen Lohnsteuerbescheid bekommen, in dem irrtümlich 2,5 Mio nachgefordert wurden. Ein Anruf und die Frage, ob das innerhalb der Widerspruchsfrist gerade gezogen wird, weil sonst würden wir das einem Anwalt für Steuerrecht übergeben. Die waren plötzlich seeeehr flott, und auch dankbar, dass wir erstmal angerufen haben um die Sache auf dem "kleinen Dienstweg" aus der Welt zu schaffen.
  23. Voraussetzung für eine einstweilige Verfügung ist Eilbedürftigkeit (Verfügungsgrund). Typischerweise muss die Verfügung allerspätestens 6 Wochen nach einer Verletzungshandlung beantragt sein, sonst mangelt es des Verfügungsgrundes. Eine ehrabschneidende Äußerung (oder sonstige Verletzunghandlung) darf also nicht schon länger unverfolgt stehen gelassen worden sein. Das sehe ich hier nicht, oder wurde die beanstandete Äußerung tatsächlich jüngst erstmals geäußert? Wieso ein Antrag auf einstweilige Verfügung weniger Anwaltskosten verursachen soll, als ein Hauptsacheverfahren erschließt sich mir nicht. Und bei Abweisung des Antrages trägt man auch die Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten der Gegenseite, dieses Prozesskostenrisiko ist also vorzuhalten. Richtig ist, dass eine einstweilige Verfügung - so sie denn ergeht - sofort vollstreckbar ist, auch wenn der Antragsgegner Widerspruch einlegt. Eine einstweilige Verfügung kann auch ohne vorherige Abmahnung erlassen werden. Das hat dann selbst bei sofortigem Anerkennntnis nicht notwendigerweise die Kostenfolge des 93 ZPO. Beispielsweise das LG Düsseldorf neigt mitunter dazu eine vorherige Abmahnung für entbehrlich bzw. für "Förmelei" zu halten und dem Antragsgegner selbst bei sofortigem Anerkenntnis die Kosten aufzudrücken.
  24. Ich sprach von ethnisch gemischt, nicht geschlechtlich. Also Migrantinnen und Frauen, die hier geboren sind. Der Mehrwert besteht darin, dass dann Migrantinnen eher einen Eindruck von der "Außenwelt" bekommen, als wenn sie nur in ihren eigenen "Zirkeln" verbleiben. Wenn eine isolationistische Einstellung herrschen sollte, also man bzw. frau will ausschließlich Umgang mit Leuten der eigenen Kulturkreise, dann brauchts auch keinen Radfahrkurs, zumal der Begriff der Migrantinnen wohl nicht ausschließlich eine Ethnie meint.
  25. Ich spekuliere, dass die Abmahnung erstellt, verschickt und dem BesD anwaltlicherseits berechnet wurde. Woraufhin einfach keinerlei Reaktion seitens der Abgemahnten erfolgte. Niemand muss auf eine Abmahnung reagieren, es gibt keinerlei Pflicht auch nur irgendwas zu antworten. Der Abmahnende muss dann halt Klage erheben. Auch zur Klage hat der eingeworbene Betrag vermutlich nicht gereicht. Also außer Spesen vermutlich nichts gewesen. Ich hoff, dass ich irre.

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