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Jakob

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Alle erstellten Inhalte von Jakob

  1. Was die Faktoren Umfeld und persönliche Konstitution angeht, wird wohl eine Gesamtgemengelage für die subjektive Wahrnehmung relevant sein, vermute ich. Das ist ja in vielen Berufen so. Beispielsweise als Sozialarbeiter bedarf es auch einer erheblichen Resilienz, was gerne im Widerspruch zu einem mehr oder weniger ausgeprägten Helfersyndrom steht. Letztlich muss man erwachsenen Menschen zugestehen, für das selbst gewählte Umfeld selbst verantwortlich zu sein. Natürlich schließt das Umfelder aus, welche strafrechtlich höchst relevant sind, nämlich die echte Zwangsprostitution, wo also Frauen gezwungen werden unter Bedrohung der Frauen oder deren Angehörigen. ´Dazu zähle ich auch Machenschaften, wie beispielsweise bei einer "ausgestiegenen" Frau diese im bürgerlichen Beruf auf deren Diensttelefon laufend zu kontaktieren und "durchblicken zu lassen", dass deren Arbeitgeber von der früheren Tätigkeit erfahren könnte, wenn nicht ... Das ist kein hypothetisches Beispiel, sondern das reale "pralle Leben". Dummerweise nicht wirklich justiziabel in der Praxis.
  2. Da ich Dir Lesekompetenz zuschreibe, verweise ich Dich einfach auf Wulfs betreffendes Post,einschließlich des Zitats darin. Dort ist klar erkenntlich dass aus einem Risiko laut Zitat ein angeblicher allgemeingültiger Fakt gemacht wird. Warum Du Wulfs Nebelkerzen als "Flügelmann" auch noch unterstützt, weiss ich nicht, Du aber sicherlich schon. Der letzte Satz ist echt geil, eine sich selbst widersprechende Aussage mit nur 6 Wörtern, muss ich mir merken
  3. Na ja, aus Ausführungen zu Risiko macht er angeblich behauptete allgemeingültige Fakten. Für seine eigenen Argumente "rechtfertigt" er sich ex post genau anders herum. Das ist affig. Natürlich ist das kein "Versehen". Und Du bist klug genug das auch ohne meine Hinweise selbst zu erkennen. Warum also tust Du doof?
  4. Stimmt in Bezug auf mich auffallend. Ich habe mehreren Frauen bis zum Master ein "Privatbafög" (natürlich rückzahlungsfrei, ansonsten auch in dieser Höhe, als Studentin braucht man nicht luxeriöser als im Studentenwohnheim wohnen) bezahlt, ohne dafür eine Gegenleistung zu erwarten, oder gar Sex. Das waren Fälle, wo offizielles Bafög und Unterstützung durch Eltern nicht griffen und die Frauen bislang neben dem Studium Geld verdienen mußten, was dem Studienfortschritt selten förderlich ist. Fanden die anfänglich verständlicherweise irritierend, mir aber egal. Meine einzige Erwartung war und ist: hinsichtlich Stellenaussichten brauchbares Studienfach (beispielsweise Philosophie würde ich nicht unterstützen), Leistung im Studium, Abschluss in Mindeststudienzeit (also ohne "Bummeln") und eine Note mit 1 vor dem Komma im Master. Bislang wurden meine Erwartungen immer erfüllt. Eine Frage einer P6 Vergangenheit war irrelevant. Warum? Weil ich es kann. Einschließlich darauf zu verzichten eine Frau Anfang 20 zu penetrieren, weil ich ihr regelmäßig Geld gebe und das dann "Beziehung" zu nennen. P.S.: Und wenn es ersichtlich Gedanken dazu gab, Geld ohne Gegenleistung zu bekommen, war und ist der Vorschlag ganz einfach, nämlich später, wenn ordentlich Kohle rein kommt, es ganz genauso mit Anderen zu machen. Das wurde bislang immer als gute Idee angesehen.
  5. Tja, so ist das wenn man pauschal "analysiert" wird, zumal von einem Hobbyanalytiker (zur Vermeidung nachvollziehbarer Mißverständnisse, ich rede von mir). Und, wie findest Du es, wenn Du das "Analyseobjekt" bist?
  6. "Meine" Beispiel-Bordelldame brauchte auch keinen Retter um ihren Weg im Zuge der Umorientierung zu gehen. Aber das ist ja nicht zulässig bzw. wird verspottet von Paternalisten. Sie haben Angst wegen Entbehrlichkeit und der damit verbundenen vermeintlichen Entwertung des eigenen Ichs.
  7. Wuchermieten unterbinden, beispielsweise? Das ließe sich leicht kontrollieren und durchsetzen. Gesetzliche Mindestpreise fände ich im Prinzip auch gut. Allerdings wäre es da bei der Kontrolle und Durchsetzung noch schwieriger als beim Mindestlohn. Auch beim Mindestlohn will der Staat den ja auch nicht wirklich effektiv durchsetzen, dazu sind viel zu viele "Schlupflöcher" eingerichtet ("Schlupfloch" mit Anführungszeichen = gewollte Lücken). Abgesehen davon könnte es als "Pull-Faktor" wirken, was vermutlich politisch eher nicht gewollt ist. Deine zitierte Einlassung ist nur polemisch und ad personam. Erstens ist sie nicht "mein". Zweitens ist sie als Beispiel genauso valide bzw. nicht valide, oder representativ bzw. nicht representativ, wie sagen wir mal Rachel Moran. Drittens spricht aus dem verächtlichen "deine stolze Sexarbeiterin" eine beachtliche Misogynie, weil Du ihr diesen Stolz einfach nicht zugestehen magst. Mache daraus, was du willst. Das "Problem" ist natürlich, dass beispielsweise sie sicherlich nie öffentlich Stellung nehmen wird. Unter Anderem beispielsweise weil Leute, wie Du es für plausibel wenn nicht gar zwingend, halten, dass sie doch einen Schaden haben muss, geht ja gar nicht anders bei der Behauptung auch noch Stolz auf die Arbeit empfunden zu haben, gell? Ich frage mich, wie Du bei Deiner vermeintlich plausiblen Annahme überhaupt P6 noch in Anspruch nehmen kannst. Das wäre dann Vorsatz, oder? Ach, sorry, ich vergass, im HC Segment, einschließlich SD/SB, ist ja alles ganz anders. Ist ja eigentlich gar keine Prostitution, die Frauen vögeln mit Ü70 oder gar Ü80 Typen ja eigentlich nur weil es so schön ist und das Geld muss ihnen fast immer regelrecht aufgrdrängt werden, mitunter wird ja die Geldannahme schlichtweg verweigert ... In dem Fall muss mindestens eine der beteiligten Personen einen Schaden haben ....
  8. Selbstbestimmung ist nie ein absolutes Kriterium. Es wird beispielsweise niemand einen Selbstmörder in seinem Tun tun lassen, mit den Schultern zucken und zuschauen. Psychische Probleme sind in keinem Job gesund. In einem P6 Job aber vermutlich noch schädlicher, als in bürgerlichen Jobs. Wer mental nicht belastbar ist, wäre auch in einem Jobcenter fehl am Platze, auch wenns der innige Berufwunsch ist. Es ist aber unerträglich, wenn beispielsweise eine mir gut bekannte Frau, die 10 Jahre im Bordell gearbeitet hat, jetzt einen sehr gut bezahlten bürgerlichen Job hat, und eben nicht nur kritisch zurück schaut, sondern eben sogar auch von Stolz über die Arbeit im Bordell spricht, heute, von irgendwelchen selbsternannten Experten pathologisiert wird. Ich pathologisiere auch nicht die SB eines bestimmten Users, trotz des extremen Altersunterschiedes und des Empfangs von Sex als Gegenleistung. Derselbe Experte würde in anderen Zusammenhängen mindestens über einen Ödipuskomplex fabulieren, die noch mehr auf der Hand liegenden Analysen überlasse ich Anderen. Ich habe es einfach satt, sogenannte Experten zu lesen, die meinen jeder Sexworkerin in den Kopf schauen zu können, egal ob sie persönlich bekannt oder gar nicht bekannt ist, und diesen Allen auch noch einen an der Klatsche zu attestieren,, sogar auch den völlig "Normalen" (nach üblichen Maßstäben). Das ist einfach übel und genau das nennt man "Mindfucking". Sie hat möglicherweise den Fehler gemacht Mindfuckern zuzuhören, gar auf sie einzugehen? Ich weiß es nicht, frag Sie doch am Besten direkt selbst. Und lasse Dir dann auch mal erklären, warum sie nicht auf der Seite der Abolitionisten steht, sondern ganz im Gegenteil, aktiv auf deren Gegenseite. Das hat übrigens was von mittelalterlichem Hexentauchen. Prostituierte werden im Job bekloppt. Und die, welche behaupten es nicht geworden zu sein, sind erst recht bekloppt Ergebnis: immer bekloppt, so wie Frau/Hexe immer tot. Freier (einschließlich SD) sind dagegen nie nicht bekloppt, es ist vielmehr ein Zeichen geistiger Größe 50-60 Jahre jüngere Frauen zu penetrieren, denn genau diese Variante des Penetriertwerdens ist das größte Ziel aller nicht-bekloppten jungen Frauen mit Bildung .
  9. Ehemalige, die sich nicht als "Survivors" empfinden, werden erst recht gerne pathologisiert. Und über sachliche Wiedergaben des Selbstverständnisses solcher Frauen wird mit angeblicher (natürlich besserer) Kenntnis, getoppt mit Empörung, reagiert. Klassische Abolitionisten-Argumentationsstrategie. Was nicht in das eigene theoretische Weltbild passt, darf nicht sein und kann nicht sein.
  10. Von den "Ehemaligen", welche ich kenne, hat nur Eine eine insgesamt recht negative Rückschau, und die ist aus dem Escortbereich. Natürlich kann man mit den paar Menschen, von denen ich es aus erster Hand gehört habe, keine Statistik machen. Ich warne allerdings davor, unter dem Stichwort "Bordell" alles Negative subsumieren zu wollen, mit dem Ziel, "Escort" sozusagen als die "gesündere" P6 Variante darzustellen, so wie es hier Einige anscheinend beabsichtigen. Vielleicht nicht ganz ohne selbstbezogene Motive (bewußt oder unbewußt). Mal ganz abgesehen davon, dass unter "Escort" ohnehin auch alles läuft, vom Bringdienst mit "Bordellfrequenz" bis zur Top-Ikone mit eher weniger Dates zu 20.000,-- die Stunde . Insofern kann es im Bereich "Bordell" für eine Frau erheblich angenehmer, einkömmlicher und auch stressfreier sein, als für eine andere Frau im Bereich "Escort". Wie da beispielsweise ein Gesetzgeber differenzieren soll, keine Ahnung. Zumal Protagonist_innen in der Branche sich ja mühelos und flott "umetikettieren" können. Und dies auch schon getan haben und auch weiterhin tun. Ganz abgesehen davon, dass nicht wenige Escorts zwischendrin oder zugleich auch in Bordellen gearbeitet haben und dies sicherlich auch zukünftig wieder tun. Eine Zeitlang war es beispielsweise für deutsche Escorts mit "normalerweise" eher wenigen Dates sehr beliebt, einbringliche 2 Wochen in der Schweiz zu verbringen, dort dann halt etwas öfter "frequentiert", dafür dann aber ein Batzen Kohle in kurzer Zeit.
  11. Da würde ich zum (freundlichen) Hulk, da würde auch eine Fixierung mit Ketten nix nutzen. Je nach momentanem Sättigungstatus wären dann erst Busen, dann Pizza, oder umgekehrt, dran .... Hinzu kommt auch noch, die hat offenbar grad vorher an einem Spirelli geschraubt, ohne Arbeitshandschuhe (die bei den Karren nur nerven) ....
  12. Nicht ganz, dem Kunden muss man schon gut zuhören und sich auch mit dem Gesagten befassen, denn dem Kunden will man ja etwas verkaufen. Beim Kollegen, OK, da vielleicht eher, aber auch da muss man ja mitunter schon aufpassen, damit man nicht einen in den Kaffee eingeschenkt bekommt ... . Da haben es Escorts dann vielleicht doch einfacher, wenns denen zu blöd wird, werden einfach die raus geholt und schon ist Ruhe im Karton . OK, im Restaurant könnte das schwierig/interessant/spaßig werden ...
  13. Ich kenne auch ein paar Frauen, die in einem Bordell tätig waren und sich zudem aus Gründen der höheren Honorare mal im Escort versucht, es aber schnell wieder sein gelassen haben. Da wurde angemerkt, dass das Bordell insgesamt als deutlich angenehmer empfunden wurde, weil man dort jedenfalls nicht in dem Maße irgendeinem Gelaber der Kunden stundenlang zuhören und zu allem Überfluß auch noch positiv darauf eingehen mußte. Und blöd, doof, ungebildet oder Konversationsmuffel sind die auch nicht, zudem optisch mühelos ins "HC" Escort passend. Zugegebenermaßen ging es da stets um Bordelle im besseren Segment (unter 150,-- kam da keiner wieder raus ). 5-10 Kunden am Tag wurde nicht als "belastend" empfunden, eher als Erfolgsmaßstab . Ich kann mir schon vorstellen, dass Escort auch die Fähigkeit umfassen muss, Gehörtes mit Abstand und quasi automatisch zu "verarbeiten" (= sich mental/intellektuell nicht wirklich damit zu befassen, sondern in passenden Momenten zumindest interessiert zu gucken und zu nicken) .... . Diese "Kunst" braucht man übrigens mitunter auch in anderen Berufsfeldern ...
  14. Wenn ich das richtig verstanden habe, steht für ihn das Gekitzeltwerden im Vordergrund. Dann würde sich eher die Frage stellen, ob er dazu fixiert werden sollte/muss . Vermutlich ginge das sogar Corona-compliant. Kitzeln ginge ja auch beispielsweise mit einer Feder an einem Stiel. Also so rein theoretisch mangels eigenem Fetisch überlegt.
  15. Das war mir klar. Ich wollte das nur noch durch den Aspekt "Gleichklang" ergänzen. Das geht zwischen Mensch und Hund. Mitunter sogar zwischen Mensch und Mensch
  16. Zur Zeit nicht, aber wenn, dann bekäme der einen richtigen Knochen und so leckere Sachen, wie Pansen (boah stinkt das Zeuch und der Hunderülpser danach erst recht) oder Lunge mit Haferflocken; hatte keine Muße nach entsprechenden Bildern zu suchen.
  17. Wobei es ja möglicherweise nicht ganz richtig ist, der Hund hat vielleicht auch dies im Sinn Und wenn beispielsweise ich dann dies im Sinn hätte, dann wäre es echter Gleichklang zwischen Hund und Mann . Aber auch dieser Gleichklang wäre denkbar
  18. Nun, wie sagte (angeblich) schon Niels Bohr: Prognosen sind schwierig, insbesondere wenn sie die Zukunft betreffen...
  19. Die Schwierigkeit ist, wer mit welcher Kompetenz eine solche Zusammenfassung macht (was jetzt nichts mit "Insider" versus "Bucher" zu tun hat). Und ob was heute gültig ist auch morgen richtig ist. Wir hatten ja schon einmal einen Link zu einer solchen Zusammenfassung, die dann hinweisbedingt umgehend modifiziert werden "musste", weil für zumindest ein Bundesland die "jetzt"-Situation zu dem Zeitpunkt zumindest mißverständlich dargestellt war. Wobei die prompte Reaktion m.E. lobenswert war. Ob beispielsweise @Act One Escort Service sich unter Corona Bedingungen "compliant" verhält entzieht sich meiner unmittelbaren Kenntnis (= Unwissen, neutral). Allerdings kann ich Corona-unabhängig aus erster (Frauen-) Hand Wissen (also kein Hörensagen) sagen, dass man dort mit berechtigtem und vernünftig vorgetragenem Anliegen, selbst wenn agenturseitig dafür 5 mal gerade sein gelassen werden muß, sehr fair und unkompliziert umgeht.
  20. Die Unlogik der Argumente der Frau Breymaier springt einen ja an diversen Punkten geradezu an (jetzt mal abgesehen von dem unrichtigen Titel des Videos). Lediglich beispielsweise: "Verbot", weil praktisch alles schon jetzt im Dunkelfeld ablaufe. Man will also Verbotenes verbieten , das Hellfeld wird Kollateralschaden. "Ausstiegshilfe" an "Verbot" gekoppelt. Also Hilfe erst, wenn die Bedingungen für Alle unerträglich werden. Mit effektiven "Ausstiegshilfen" jetzt würde sich das Problem vielleicht ja von selbst und ohne "Verbot" erledigen? Wegen des ProstSchG würde man jetzt für die Verfolgung von Straftaten die Aussagen betroffener Frauen benötigen. Das war allerdings schon immer so und hat nichts mit legal/illegal zu tun. Und unter Verbotsbedingungen dürfte es noch schwerer werden, Aussagen zu erhalten. Zutreffend dürfte aber m.E. auch sein, dass "privilegierte" Prostitutierte in der Tat wohl eher nicht wirklich beanspruchen können, (auch) als Vertreterinnen Jener zu sprechen, die unter sehr fragwürdigen Bedingungen tätig sind. Die Privilegierten sollten das m.E. auch nicht mit den gleichen Argumenten tun, welche sie für sich vortragen. Zumal es mitunter Komponenten des Salonsozialismus annimmt. Meist passt das nämlich nicht. Unter schlimmen Bedingungen tätige Prostituierte haben nach wie vor keine Stimme bzw. mal liest und hört von denen wenig bis nichts zu den politischen/gesellschaftlichen Fragen.
  21. Ergänzend dazu: natürlich kann auch ohne vertragliche Regelung beispielsweise die Anweiseung erfolgen ausschließlich mit Maske tätig zu sein (hypothetisches Beispiel, bevor sich wieder jemand aufregt). Corona Hygieneregeln werden wohl in keinem älteren Vertrag geregelt sein. Bei Nichtbeachtung: Die Agentur kann bei Kenntnisnahme über einen Verstoß seitens der Frau, des Kunden oder einer Behörde den Vertrag kündigen. Bzw. sollte dies tun, wenn sie nicht selbst Ärger mit den Behörden möchte.
  22. P.S.: §56 IfSG kann man wohl auch knicken, außer man gehört zu einer dieser Personengruppen: " Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2" Wer gesund ist und auch nicht Virenträger (oder "verdächtig"), der hat also keinen Anspruch aus §56 IfSG. Wo denn (Link scheint zufehlen)? Edit: merci für die Ergänzung oben. Zum Blog, interessant, aber vermutlich eine Minderheitenmeinung. Ich würde diesen Klageweg nur gehen, wenn ich das Geld dafür absolut übrig hätte, beispielsweise ansonsten in die Spielbank oder zu tollen Huren tragen würde Warum? §16 IfSG scheint "Tatsachen" zu betreffen, welche zur einer Infektion führen können, oder wenn solche "Tatsachen" anzunehmen sind. "Tatsachen" sind m.E. konkrete Umstände und nicht allgemeine Gefahrenlagen. Jedenfalls würde ich als Staat so argumentieren. Eine solche Tatsache wäre beispielsweise, dass eine Virenquelle konkret in einem Betrieb festgestellt wird, oder dass das anzunehmen ist (beispielsweise weil Mitarbeiter infiziert sind). Damit dürfte nicht gemeint sein, dass Betriebe wegen einer allgemeinen Gefahrenlage geschlossen bleiben müssen (ohne dass dafür eine konkrete Tatsache im Betrieb zu Grunde liegt). Vermutlich kann Tönnies Entschädigung nach §65 IfSG erhalten. Weil hier eben Maßnahmen auf §16 IfSG gestützt waren (Betrieb besichtigt und zu gemacht wegen tatsächlichem Corona-Vorkommen). Finde ich "lustig", wenn ich das mal so überlege. Das kann nur dann scheitern, wenn Tönnies schuldhaft den Zustand verursacht hat und dies seitens des Staates als Anspruchsgegner nachgewiesen wird. Da fällt mir grad auf, die Mitarbeiter von Tönnies (egal ob angestellt oder "selbstständig") könnten wohl gut Ansprüche aufgrund §56 IfSG haben. Denn die sind ja wahlweise infiziert oder "verdächtig". Ob irgend jemand die darauf mal aufmerksam macht? Hab grad schnell mal eine Rechtsprechungsrecherche zum "enteignenden Eingriff" durchgeführt, hier könnte https://research.wolterskluwer-online.de/document/d1bdb74c-0987-4b7c-b325-783f873259c3 interessant sein. Der Sachverhalt betrifft zwar etwas völlig Anderes, es besteht jedoch eine erheblich Analogie, da der staatliche Eingriff des Betriebsverbotes für eine Agentur faktisch einen "enteignungsgleichen Eingriff" im Sinne eben dieser BGH Entscheidung darstellen dürfte. Der "Witz" ist dabei, dass das öffentliche Interesse in dieser Entscheidung und jetzt wg. Infektionsschutz dem Entschädigungsanspruch keineswegs entgegen steht. Agenturen können sich ja mal von ihren Anwälten zu dem Aspekt des "enteignungsgleichen Eingriffs" beraten lassen.
  23. Die in Frage stehenden Maßnahmen beruhen auf §28 IfSG und nicht auf §§ 16 und 17 IfSG. Daher §65 IfSG wohl nicht anwendbar.

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