Zum Inhalt springen
Liebe Mitglieder, wir haben derzeit leider technische Probleme mit dem Kalender welche wohl leider noch einige Zeit anhalten werden . Danke für die Geduld. ×

Jakob

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    5.271
  • Benutzer seit

  • Tagessiege

    211

Alle erstellten Inhalte von Jakob

  1. Das ist doch Phrasendrescherei. Die hier diskutierte Ergänzung hat nichts mit nordischem Modell zu tun, sie erleichtert nur die Verfolgung von missbrauchenden Freiern. Natürlich ist "Freierbestrafung" geboten, wenn ein solcher ein Opfer der Zwangsprostitution missbraucht. Und ich persönlich bin nicht dafür, das in die Zuständigkeit von "Gangs" zu geben, egal was Deine Protagonistin davon hält.
  2. Steht doch weiter oben, alles den Insidern überlassen, Polizei am Besten weggucken und wegbleiben, keinerlei (Über-?) Regulierung, Außenstehende Schnauze halten, bezahlen und gut ists. Früher, als Prostutution noch illegal war, war sowieso alles besser (für wen?). Ich warte noch auf den Spruch "Der Staat ist doch der schlimmste Zuhälter, weil der durch Steuern mitverdient aber nix tut und nur drangsaliert". Aber der kommt bestimmt auch noch.
  3. Bei einer Razzia in einem illegalen Puff mit Motorradfreunden als Doormen (und womöglich noch anderen Indizien, dass Zwang ausgeübt wird) wird man Freier mit der "Leichtfertigkeit" eher kriegen, als mit dem "Vorsatz". Denn wenn jemand bei einigermaßen vernüftiger Würdigung hätte erkennen müssen, dass die Frauen nicht freiwillig unter diesen Bedingungen werkeln, muss man eben den Vorsatz nicht positiv nachweisen. Für den Nachweis von Vorsatz müßte man schon beweisen können, dass der Freier sich entsprechend geäußert hat, beispielsweise indem er sagt, dass in dem Laden endlich mal Frauen nichts zu melden hätten. Was wohl kaum gelingen wird, wenn er sich denn entsprechend geäußert hätte. >>> Vorsatz: Freier bleibt unbehelligt, Leichtfertigkeit: Freier wird sanktioniert. Das ist die Definition. Es folgt auch nicht daraus, dass man als Freier sozusagen ständig proaktiv investigativ tätig werden muss, falls Du das befürchtest. Nur dass man seine Augen nicht vor Offensichtlichem verschließt. Wenn wir Escort betrachten, wird in der Praxis auch Leichtfertigkeit kaum greifen können, richtig. Außer eine Frau klagt ihrerseits ausdrücklich über auf Sie von Dritten ausgeübte Zwänge. Aber Escort bildet nicht den gesamten P6 Bereich ab.
  4. Ja ja, am allerbesten überläßt man es den sich in der Szene hervorragend auskennenden guten ZuhälterInnen. Mein Klische ist die Kombination aus einer Forderung die Zwangsprotitution an der Wurzel zu bekämpfen einerseits und pseodosozialistischer Verurteilung jeglicher Polizeipräsenz andererseits. Damit wird die Kritik an Behörden (Untätigkeit) zum reinen Agitprop. Nein, die Branche regelt es ja offensichtlich nicht intern, versagt also insofern auf der ganzen Linie, und zwar noch stärker als die Strafverfolgungsbehörden. Denn SIE sind ja die "Profis" Es gibt aber sogar noch weiteren gesetzgeberischen Bedarf (finde ich). Dazu gehört unbedingt, dass Opfer von Zwangsprostitution vor Abschiebung geschützt werden. Klar wird das auch missbraucht werden, aber dennoch. Stimmt, ich habe keinerlei Respekt vor Freiern, die ersichtlich unterdrückte Frauen durchnudeln. Ganz im Gegenteil, Verachtung ist es. Siehst Du das anders (ich denke nicht)? Eben! Deswegen reicht Vorsatz ja als Bedingung für eine Sanktionierung m.E. nicht aus. Oder verstehe ich Deine Frage nicht richtig?
  5. Um Missbrauch von Opfern der Zwangsprostitution (und Missbrauch ist es, wenn ein Freier ein offensichtliches Opfer dennoch durchnudelt) überhaupt wirksam bekämpfen zu können, müssen die gesetzlichen Voraussetzungen bestehen. sonst scheitert jeder Versuch einer gerichtlichen Ahndung. Dass zuvor in der hier diskutierten Regelung die "Leichtfertigkeit" fehlte (die ja bei anderen Strafbestimmungen durchaus Anwendung findet, seit langem), war ein Mangel, der nunmehr behoben ist. Ohne diese Ergänzung wären solche Freier bislang nahezu immer straffrei ausgegangen, weil der Vorsatz nur seltenst nachzuweisen wäre (siehe dazu meine Anmerkung oben). Dass Zwangsprostitution vornehmlich von anderen Ende her zu bekämpfen wäre, ist natürlich richtig. Aber wir gefallen uns ja darin polizeiliche Resourcen lieber durch Massenparties, Autobahn-Festkleber, Fahrradkorsos, Läufe gegen oder für dieses und jenes, Fußball, und und und etc. zu binden. Und wenn dann doch Polizei überraschenderweise präsent würde, sogleich "Polizeistaat", "Repression" etc. zu brüllen. Zwangsprostitution ist m.E. nur ein Aspekt allgemeiner "spätrömischer Dekadenz", deren akut heftigster Ausbruch ist, dass es geradezu menschenrechtswidrig sein soll die Raumtemperatur auf 19° zu senken und ggf. einen Pullover anzuziehen.
  6. Jaein. Dem Kunden wird "auferlegt" die Pfoten von einer Frau zu lassen, bei der es sich geradezu aufdrängt, dass sie Opfer von Zwangsprostitution ist. Bei "subtileren" Umständen, welche außerhalb des Wahrnehmungsbereiches eines Kunden liegen, dürfte kaum auf "Leichtfertigkeit" plädiert werden können, siehe Definition hiervon oben.
  7. Der Artikel behandelt die alte Fassung des §232a StGB und bestätigt inhaltlich die von mir geschilderte Problematik (siehe III, 1, im Artikel), die gerade Anlaß zur aktuellen, ergänzten Fassung war. Googeln durch Leute mit kleinem HGB Schein von vor 30 Jahren führt nicht gleich zu tieferem Verständnis, zumal wenn es allein ad personam Einwürfen dient. Man sollte aber wenigstens nicht völlig am Thema vorbei reden, welches hier die aktuelle Fassung des §232a, Abs. 6, ist, und nicht die von 2020. Und lesen sollte man schon auch komplett, selbst wenn man es nicht versteht ....
  8. Hi Ariane, ich stimme zu, dass eine effektive Bekämpfung nicht durch Maulheldentum oder Überregulierung ersetzt werden kann. Ein Problem im Strafrecht ist, dass grundsätzlich (= wenn nichts anderes geregelt ist) dem Täter Vorsatz nachgewiesen werden muss. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__15.html Es wäre schwer, jemandem, der ein Opfer von Zwangsprostitution missbraucht, diesen strafrechtlichen Vorsatz nachzuweisen. Die hier erfolgte Ergänzung der Strafbestimmung durch "Leichtfertigkeit" regelt abweichend von §15 StGB, dass Vorsatz nicht mehr zwingend vorliegen muss, sondern auch strafbar ist, wenn es sich dem Freier geradezu hätte aufdrängen müssen, dass die Frau eine Zwangsprostituierte ist, beispielsweise durch frische und heftige Prügelmale. Erst dadurch wird erst praktisch möglich diesen Freier überhaupt belangen zu können, denn der Vorsatz wäre kaum nachzuweisen. Insofern ist diese Ergänzung durchaus ein m.E. sinnvolles Mittel um den Missbrauch von Opfern der Zwangsprostitution effektiv zu sanktionieren. Also etwas sanktionieren zu können, was ohne diese Ergänzung praktisch kaum sanktionierbar wäre. Denn jetzt kommt es nicht mehr auf den Nachweis des subjektiven Vorsatzes an (also dass der Mann beispielsweise vor Zeugen, die auch bereit sind das zu bezeugen, gesagt hat "toll, ein Opfer, die ist willig und muss machen, was ich will, sonst gibts wieder Prügel"), sondern auf die Frage, ob ein vernünftiger Mensch hätte klar erkennen können, dass die Frau Opfer von Zwangsprostitution ist, beispielsweise weil sie mit grünen und blauen Flecken übersät ist. Klar kann man jetzt um die Ecke kommen und sagen "Ja aber die kann sich doch am Vortag mit ihrem Moped übel auf die Schnauze gelegt haben, einschließlich Lenkerende ins Auge, und deswegen kann ihr doch faktisch kein Berufsverbot auferlegt werden". Ein solcher wohl extrem seltener Fall eines möglichen Trugschlusses bezüglich der Blessuren kann aber wohl kaum rechtfertigen allen Männern Vorsatz nachweisen zu müssen, um einen Missbrauch eines Opfers der Zwangsprostitution sanktionieren zu können. Im Ergebnis halte ich persönlich das nicht für eine "Überregulierung", sondern für eine sinnvolle Ergänzung, um Männer, die gerne verprügelte Frauen vögeln, an die Eier zu packen. Auch liegt m.E. keine Einschränkung bezüglich normaler Freier vor. OK, ich kann nur für mich sprechen, aber wenn ich sähe, dass eine Frau offensichtlich windelweich geprügelt worden ist, wäre so ziemlich mein letzter Gedanke, die durchficken zu wollen.
  9. Den Begriff der Leichtfertigkeit gibt es schon länger. Hier ein anderes von diversen Beispielen im Strafrecht. § 178 Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge: Verursacht der Täter durch den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177) wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren. Die Definition ist: Leichtfertig handelt, wer die gebotene Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und nicht beachtet, was sich unter den Voraussetzungen seiner Erkenntnisse und Fähigkeiten aufdrängen muss. Das entspricht etwa der groben Fahrlässigkeit im Zivilrecht. Als "gummiartig" würde ich das nicht ansehen. Es ist sozusagen kurz vor Vorsatz. Wer beispielsweise bei einer Frau über offensichtliche und frische Prügelmale "hinwegsieht", würde leichtfertig handeln, wenn er dennoch deren sexuellen Dienste in Anspruch nimmt. Ich persönlich hätte nichts dagegen, wenn der Betreffende sanktioniert wird.
  10. Ich würde einen Radical RXC wählen, da ist ein Spirelli eine lahme Ente gegen . Ob da allerdings eines der Mädels wirklich mitfahren wollen würde ... . Gumpert Apollo wäre auch akzeptabel
  11. Einen Maserati Gran Tourismo S (Bild oben) fände ich aber langweilig . Unterhaltsam wäre ein Spirelli mit auf "CST off" festgeklebtem Manettino. Bei Regen. @Benno: Genossin, bitte wenn schon
  12. Wenn man(n) sich so "sozialisieren" läßt ... Dann kann es doch nur Notgeilheit sein Ansonsten, wenn schon, dann "Hamburger", so viel historische Genauigkeit muss schon sein Also lustig kanns schon sein, mit oder ohne Geld. Ist sogar lustiger lustig
  13. Na ja, wenn man(n) als Kunde das mitmacht . Gegen Notgeilheit gibts vielleicht auch etwas von Ratiodingensbums. Oder selbermachen . Ich habe schon lange nicht mehr Dienste von Handwerkern (non-P6) in Anspruch genommen, selbst Hand anlegen spart nicht nur enorm Geld, sondern auch noch wertvolle Lebenszeit (abgesehen davon, dass es ordentlich gemacht wird) .
  14. Schlauer als vorher, hinterher schlauer, Zeit ist relativ
  15. Völlig unrealistisch, denn sie ist ja selbst permanent mit dem blöden Teil zugange.
  16. Jakob

    Abbruch eines Dates

    Nö, Lebenserfahrung. Ich beispielsweise habe mehrere Spirellis (Quantität). Deswegen sind die alle auch scheiße (Qualität)
  17. dürfte allerdings schwierig sein, so oder so Im Fall der Fälle allerdings unschwer zu ermitteln (ohne in Details gehen zu wollen) Doppelter Plural, oder was ist das (sprachlich)?
  18. Und nicht nur dort, auch bei SD/SB Portalen Man nennt es Diversifikation Theoretisch ja, in der Realität nö Ausnahmen bestätigen die Regel.
  19. Jakob

    Abbruch eines Dates

    Ich bin ein simples Gemüt und wenn ich etwas "zum Ausdruck bringen" will, sage ich das einfach . Aber da Du so neugierig bist, ja, sogar mit Lachanfall Und sogar ohne Hilfsmittel
  20. Jakob

    Abbruch eines Dates

    Das ist immerhin originell. Ich hätte vermutlich einen Lachanfall bekommen und meinen Abbruch dann damit begründet, dass ich nach einem Lachanfall für 5 Stunden keinen mehr hoch bekomme ...
  21. Not too far from Düffeldorf (about one flight hour)

Unser Support Team

Neue Beiträge

Neue Galerie Einträge

Über uns

Seit über 10 Jahren ist MC-Escort die grösste deutschsprachige Escort Community. Wir bieten Kunden und Anbietern eine Plattform um sich gegenseitig auszutauschen und Kontakte zu knüpfen.

mc-banner-klein.png

Kontakt

  Raingärten 1, 79780 Stühlingen, Deutschland

  info@mc-escort.de

  +49(7744)929832 KEINE AGENTUR - WIR VERMITTELN KEINE DAMEN!

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf deinem Gerät platziert um dein Nutzer Erlebnis auf dieser Webseite zu verbessern. Du kannst deine Cookie Einstellungen anpassen, ansonsten nehmen wir an dass es für dich in Ordnung ist deinen Besuch fortzusetzen.