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  1. Bayernbulle

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Inhalte mit der höchsten Zu­stim­mungs­ra­te am 17.12.2014 in allen Bereichen

  1. Die Crux in der gesamten Systematik liegt darin, dass Schädigungen des Vermögens schärfer geandet werden als Schädigungen an Leib und Leben. Das hat u.a. historische Gründe in der deutschen Rechtsentwicklung. Gefängnis für Steuerhinterziehung wie im Fall Hoeneß ist absoluter Unfug und nichts anderes als Futter für unsere Neidgesellschaft. Der Staat sollte sagen: "Pass auf Ulli, das war nicht schön. Die Hälfte Deines Vermögens gehört jetzt uns und nun arbeite weiter und zahl brav Steuern". Den auch noch auf Staatskosten im Gefängnis durchzufüttern ist absoluter Blödsinn.
    10 Punkte
  2. Also ich würde die Frage "Thigh gap" oder nicht jetzt nicht auf Schlankheitswahn reduzieren wollen. Natürlich hat das in gewisser Hinsicht auch etwas mit Schlankheit zu tun, aber eben nur bis zu einem gewissen Grad. Die Form der Hüfte und Oberschenkelknochen sowie die Muskulatur spielen dabei auch keine unerhebliche Rolle. Manche Frauen können untergewichtig sein und trotzdem keine Oberschenkellücke haben, andere haben eine Oberschenkellücke und laufen trotzdem nicht Gefahr untergewichtig zu sein.
    7 Punkte
  3. Das sehe ich auch so. Nur kann man, meiner Ansicht nach, diese Rechtslage nicht den handelnden Richtern zum Vorwurf machen. Hier müsste zunächst der Gesetzgeber aktiv werden und dieses Ungleichgewicht beseitigen. ---------- Beiträge zusammengefügt um 13:39 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 13:26 Uhr ---------- Ich kann ja nur von mir sprechen. Wenn ich feststellen würde, dass ich in einer bestimmten rechtlichen Frage einen Standpunkt vertrete, der dem von verurteilten Straftätern entspricht und dem von Rechtsexperten zuwider läuft, dann würde ich meine Haltung in diesem Standpunkt hinterfragen. Das nennt man dann Selbstreflexion. Und nur um Missverständnissen vorzubeugen: Niemand hier hat Kinderschänder in Schutz genommen; auch ich nicht. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein Richter auf der Basis der geltenden Gesetze und unter Berücksichtigung aller Umstände entscheiden muss. Rachegefühle können und dürfen dabei keine Rolle spielen. Wenn du sagen willst, dass die Gesetzeslage geändert werden sollte um Vergehen an Leib und Psyche eines Kindes härter zu ahnden, dann bin ich absolut bei dir. Aber die Knast-Hierarchie und ihre Folgen gutzuheißen und die Gerichte für ihre Entscheidungen basierend auf der momentan geltenden Rechtslage zu kritisieren, dafür bin ich nicht zu haben.
    5 Punkte
  4. Ich wundere mich immer wieder, wie bei solchen Dingen zuerst einmal die Täter in Schutz genommen werden - ob die Opfer für den Rest ihres Lebens womöglich keine Ruhe mehr haben werden, womöglich für lange Zeit traumatisiert sein werden incl. daraus resultierender Folgeerkrankungen scheint zweitrangig zu sein. Ich bin hier zwar nicht direkt angesprochen - aber wenn ich in diesen Missbrauchsfällen zu entscheiden hätte, würde keiner der Täter unter 10 Jahren verurteilt werden - zu ganz normalen Haftbedingungen, wie sie in unseren Justizvollzugsanstalten üblich sind.
    5 Punkte
  5. Woher weiß mann das, dass er keinen Widerstand geleistet hat, wenn keine neutralen Zeugen da waren?.. - Warum solle man nicht mehr mit Sexarbeiterinnen reden dürfen? Keine von den Frauen trägt einen Stempel am Kopf - Woraus ist zu schließen, dass Ärzte Prostituierte nicht mehr beraten/behandeln? - Der Begriff der Totalüberwachung ist aus meiner Sicht völlig überzogen? - Zumindest in Deutschland leben wir nicht in einem Polizeistaat, der Staat und seine Organe hat sich auch an Recht und Gesetz zu halten. Fazit: Mit alarmistischem Getöse erschwert man eine vernünftige Diskussion.
    5 Punkte
  6. Ich eröffne mal ein allgemeines Thema, in dem man Gerichtsurteile im Zusammenhang mit Prostitution veröffentlichen kann. Das erste Urteil ist vom Bundesverwaltungsgericht: Hausbesitzer dürfen ihre Räume nicht uneingeschränkt an Rotlichtbetriebe vermieten, auch wenn Prostitution in Deutschland erlaubt ist. Städte und Gemeinden sind nach diesem Urteil berechtigt, auf der Grundlage sogenannter Sperrgebietsverordnungen zum Beispiel eine Prostitution in erotischen Massagestudios zu untersagen. Die Stadt Frankfurt am Main setzte sich damit in dritter und letzter Instanz durch. Sie war gegen einen Hausbesitzer vorgegangen, der Räume in seinem Hinterhaus an ein «Chantal-Massagestudio» vermietet hatte. Auf 44 Quadratmetern boten Prostituierte dort ihre Dienste an. Die Sperrgebietsverordnung für Frankfurt verbot diese Form des Wohnungsbordells an diesem Ort (Az.: BVerwG 6 C 28.13). Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in der Vorinstanz hatte die Untersagungsverfügung der Stadt dagegen noch kassiert. Nach der Legalisierung des «ältesten Gewerbes der Welt» durch das Prostitutionsgesetz 2002 sei es unzulässig, Prostitution zu verbieten, ohne zu prüfen, ob es überhaupt konkrete schädliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft gibt. Quelle: http://www.fr-online.de/gericht/urteil-wohnungsbordelle-vermietung-an-rotlicht-betriebe-nicht-zulaessig,1472814,29359742.html
    4 Punkte
  7. Das geht nicht gegen Dich, aber diesen Satz hört man ja häufiger und ich finde ihn zu pauschal - dünn ist nicht = hungernde, es gibt so viel dazwischen, man kann auch schlank und gut gebaut sein, ohne hungern zu müssen, weil es die Natur eben so verteilt hat. Und nicht jede Frau, die mehr wiegt ist = kurvig (positiv) - oder gut gebaut. Sie kann auch unförmig sein. Natürlich kann man auch kurvig und füllig sein und es sieht toll aus. Außerdem hat es ja auch mit der Geschichte zu tun, warum welcher Look beliebt war - in Zeiten mit wenig Essen/Armut war es eher schick, füllig zu sein - da dies auch zeigte, man hatte Geld. Ich finde gerade heute (wenn man jetzt mal Hollywood und Laufstegmodels ausklammert) dürfen Frauen doch durchaus auch wieder kurvig sein und gelten trotzdem als schön. Natürlich sind schlanke Frauen im Durchschnitt etwas weiter vorne, aber es gibt doch viele Beispiele (auch im TV) - an denen man sieht, dass auch kurvig beliebt ist. Auch zB. in den USA. Und man sollte auch nicht Herren, die auf schlank stehen - unterstellen (machst du nicht, aber es gibt auch solche Sprüche) - sie stehen auf magersüchtige hungernde Frauen, Magersüchtige sehen ganz anders aus. Meine beste Freundin war es und man muss da echt vorsichtig sein, jede sehr dünne Frau gleich in diese Ecke zu stellen. Manche sind von Natur aus eben sehr dünn. Also ich finde es viel wichtiger, dass die Proportionen schön verteilt sind, wenn dies gut zusammen passt, finde ich es sexy, egal ob nun sehr schlank, oder kurviger.
    4 Punkte
  8. Also was ich damit sagen wollte ist, dass ich wohl auf andere Dinge achte als auf die Lücke zwischen den Oberschenkeln. Ich versuche das mal zu illustrieren: Wenn ich mir z.B. dieses Foto hier 5 Minuten lang anschaue und du mich nachher fragst, ob sich die Oberschenkel der Damen berührt haben oder nicht, würde meine Antwort in etwa so ausgefallen: "Keine Ahnung. Waren da auch die Oberschenkel zu sehen?"
    4 Punkte
  9. Interview bei Mensch, Theile, Bayern 3. Starker Tobak: http://cdn-storage.br.de/iLCpbHJGNL9zu6i6NL97bmWH_-bG/_AJS/5Axc9-NG/141212_1900_Mensch-Theile_Cathrin-Schauer-kaempft-gegen-Prostitution.mp3
    3 Punkte
  10. Da bin ich etwas eigen..... Missbrauch einer 16-jährigen, auch gegen bezahlung - rangiere ich in der Tat in eine ähnliche Stufe wie eine Vergewaltigung. Ausserdem soll das Alter der Mädchen teilweise deutlich jünger gewesen sein, denn die beiden Mädchen waren nicht allein dort. Sie ware nur die einzigen, die es gewagt haben, an die Öffentlichkeit zu gehen Zitat: Grundlegende Aussagen hatte K. schon 2009 im „Sachsensumpf“- Untersuchungsausschuss des sächsischen Landtages gemacht. Demnach war sie 1992/1993 gemeinsam mit mehreren Mädchen im Alter zwischen 13 und 19 Jahren zur Prostitution gezwungen worden. Sie berichtete von Schlägen, Vergewaltigungen und massiven Drohungen. Die Mädchen hätten pro Woche 1000 Mark verdienen müssen. Andernfalls wäre ihnen der ausstehende Betrag als Schuld angeschrieben worden. Die Polizei hatte das „Jasmin“ Ende Januar 1993 gestürmt und die Mädchen befreit. Der Zuhälter wurde zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. „Niemand, auch nicht die Polizei, schien sich für die Leute zu interessieren, die als Kunden ins „Jasmin“ kamen“, erklärte die junge Frau damals. „Ich empfinde es als unverschämt, und es tut mir in der Seele weh, als Prostituierte bezeichnet zu werden“, sagte Mandy K.. Soeben hatte Staatsanwalt Christian Kohle die Anklage verlesen, und tatsächlich taucht das Wort Prostituierte auf - als könnte eine 13- oder 16-Jährige einem solchen Handeln selbstbestimmt nachgehen. Da mutet für so manchen Prozessbeobachter die Lesart der Staatsanwaltschaft Dresden lebensfremd an. Quelle: http://www.lvz-online.de/nachrichten/mitteldeutschland/sachsensumpf-affaere-prozess-gegen-ehemalige-prostituierte-ist-vertagt/r-mitteldeutschland-a-128096.html
    3 Punkte
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  12. Tschechien war schon vor 20 Jahren sehr beliebt bei Sextouristen. Persönlich weiß ich von einem Mann, dass er einige Jahre lang ein Roma Mädchen hatte. Er dachte sie ist 16 Jahre alt. Später kam heraus, sie ist 14 Jahre alt. So ein mal im Monat fuhr er für ein verlängertes Wochenende zu ihr und war ein gerngesehener Gast bei ihren Eltern. Erschreckend fand ich, dass er es normal fand mit einer Minderjährigen zu verkehren:denke: Die Frauen/ Mädchen standen gleich nach der Grenze auf der Straße. Ob das immer noch so ist, weiß ich nicht
    3 Punkte
  13. Solche Vorstellungen von Sühne gab es z. B. auch im germanischen Recht. Dahinter steckt eine mystische Vorstellung von einem "Gleichgewicht der Natur" (findet man übrigens häufig auch in der Naturschutzdebatte), das durch eine Gewalttat gestört wurde und das durch eine entsprechend entgegengesetzte Gewalttat (Sühne) wiederhergestellt werden muss. Demgegenüber setzt unser heutiges Strafrecht auf Erziehung, d. h. der Täter soll durch die Strafe die Unrechtmäßigkeit seines Tuns einsehen, damit er in Zukunft keine Straftaten mehr begeht. Ein Schadensausgleich für das Opfer kann ggf. auch in einem Zivilprozess festgelegt werden und kann sinnvollerweise i. d. R. nur in einer Geldleistung bestehen.
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  14. Wie in einem anderen Vorpost angesprochen, unser Rechtssystem basiert nicht auf Sühne (Rache). Wer ein Rechtssystem mit der Komponente Sühne/Rache möchte, muss im Grunde auch den letzten Schritt gehen. Warum beispielsweise bei Mord mit Heimtücke keine Todesstrafe? Das wäre doch bei Anwendung alttestamentarischer Prinzipien dann durchaus angemessen (mal den Aspekt möglicher Fehlurteile unberücksichtigt lassend, dieser trifft übrigens auch eine zu Unrecht lange Jahre inhaftierte Person). Es hat also nichts mit "Täter in Schutz nehmen" zu tun. Das unserem Rechtsystem zu unterstellen, meist dann noch an einzelnen möglicherweise zu Recht kritisierbaren Fällen festgemacht, stellt eben dieses Rechtssystem insgesamt massiv in Frage. Die letzte Konsequenz kann dann nur sein, die Blutrache in allen Bereichen zu befürworten. Wer einen Besoffenen umfährt, darf von der betroffenen Person ebenso zum "Krüppel" gefahren werden und dann (und erst dann) ist "Gerechtigkeit geübt"? Die "Sachlage" ist da durchaus vergleichbar. Der Sufffahrer hat jemandem nicht reparablen Schaden an Leib und Seele zugefügt. Die betroffene Person leidet daran lebenslänglich. Dafür dann womöglich auch noch nur eine Bewährungsstrafe zu verhängen, ist das dann nicht ebenfalls unverhältnismäßig? Ach ja, wer hier hält sich eigentlich an 0 Promille? Oder wenigstens konsequent nur an 0,5 Promille? Sich besoffen ans Steuer zu setzen, ist definitiv eine eigeninitiative, bewußte und die Folgen in Kauf nehmende Handlung. Ich wäre sofort dabei zu verlangen, dass für Kindesmißhandlung die Mindeststrafe auf sagen wir 5 Jahre heraufgesetzt wird, Bewährung wäre dann ausgeschlossen. Dann allerdings nur, wenn zugleich separate Haftbereiche für solche Straftäter eingerichtet werden. Sonst können wir auch gleich die Leute zur Folterung verurteilen. Ich wäre übrigens bei Vergewaltigung ebenso für eine solche Anhebung der Mindeststrafe. Und für die gleiche Strafe bei nachweislich unrichtiger Beschuldigung dieser Tat, auch dies richtet beim Opfer in der Regel irreparablen Schaden an ......
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  15. Und die Erkenntnis, dass dein Rechtsempfinden eher dem von verurteilten Straftätern gleicht als dem von ausgebildeten und erfahrenen Rechtsexperten stimmt dich nicht nachdenklich?
    2 Punkte
  16. Ein 66-Jähriger Mann aus dem Raum Vilshofen hat sich am Montag wegen sexuellem Missbrauch von Kindern vor dem Amtsgericht Passau verantworten müssen. Der Mann wurde zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Opfer des Vergehens: Seine eigenen Nichten. Demnach soll der Angeklagte die drei Mädchen unsittlich angefasst und gestreichelt haben, erklärt Amtsgerichtdirektor Joachim Peuker. Teilweise war auch Gewalt im Spiel. Die Vorfälle haben sich in dem Zeitraum von 1994 bis 2000 abgespielt. Die Kinder seiner Schwester haben sich erst im Erwachsenen-Alter zu den Vorfällen geäußert. Die Verjährungszeit beträgt zehn Jahre nach dem vollenden des 18. Lebensjahrs, erklärt Peuker. Als weitere Strafmaßnahme muss der 66-Jährige jeweils 2000 Euro an die Opfer zahlen. Trier/Daun. Die 1. Große Jugendkammer am Landgericht Trier hat am 13.11.2014 gegen den Dauner Polizisten das Urteil verkündet, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 44 Fällen angeklagt war. Der 57-Jährige Polizist und Familienvater wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte wurde nach einer Selbstanzeige am 22.05.2014 festgenommen und befand sich seit dem 23.05.2014 ununterbrochen in Untersuchungshaft. Und zum Vergleich mal ein anderes aktuelles Urteil: München - Der Erpresser von Uli Hoeneß ist zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. "Es besteht kein Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten", sagte der Vorsitzende Richter Oliver Ottmann. "Der Sachverhalt steht fest aufgrund des Geständnisses." Der Angeklagte habe beschlossen, Hoeneß' "Ängste bezüglich der bevorstehenden Haft auszunutzen". Für die Kinder oben als Opfer bedeutet das lebenslänglich - Hoeneß geht die Tat am Arsch vorbei..... Und wenn ein Aktivist der STRASS zur Polizeiwache gebracht wird, dann wird sich aber so richtig empört hier....verrückte Welt....
    2 Punkte
  17. Ich sehe schon , ich bin anscheinend "old school" und hoffnungslos altmodisch . Oder gucke mir zu viele olle Ölschinken an Die hier (Maler: William Adolphe Bouguereau) hat definitiv keine "Beinlücke" und ist für mich seeehr attraktiv *schluck* ....
    2 Punkte
  18. Pressemitteilung BVG Keine Einschränkung der Ermächtigung zum Erlass einer Sperrgebietsverordnung infolge des Prostitutionsgesetzes http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2014&nr=83
    1 Punkt
  19. Die hat keine!!!!! dicken!!!!!! Oberschenkel
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  20. Vergewaltigungen durch Freier war, soweit ich mich erinnere, nicht Gegenstand der Aussagen. Natürlich kann man die Auffassung haben, dass ein Freier, welcher (sich nicht wehrende) Minderjährige fickt, faktisch ein Vergewaltiger ist. Schwierig wird es dann aber, sich gegenüber entsprechenden Auffassungen der Abolitionisten abzugrenzen, wenn nämlich einzig eine natürlich willkürliche Altersgrenze (wieso 18, und nicht 21? Oder 16?) darüber bestimmt, ob die Inanspruchnahme einer sexuellen Dienstleistung per se schon eine Vergewaltigung ist. Ein ziemliches Glatteis, nicht? Wie alt war "Ruby" noch? Es könnte natürlich sein, dass die betreffenden "Honoratioren" sich bewußt Minderjährige "zur Brust" genommen haben. Reine an den Haaren herbei gezogene Spekulation meinerseits ohne jegliche sachliche Basis. Nachweisbar wird das nämlich nicht mehr sein, wenn Aussage gegen Aussage steht und der Rest der relevanten Materialien irgendwie "versumpft" ist, Zeugen es sich anders überlegen etc. ...... Ganz abgesehen von vielen Merkwürdigkeiten (milde ausgedrückt) in der ganzen Sache. Das ist dann allerdings nicht eine Frage der Strafbemessung, sondern die Tat (sexueller Mißbrauch Minderjähriger) überhaupt erst jemandem nachzuweisen.
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  21. Interessant zu beobachten, dass der "Sachsensumpf" jetzt doch plötzlich thematisiert wird, nachdem mein Einwand bei der "Edathy-Diskussion", dass ich die reale Vergewaltigung und den Missbrauch von Minderjährigen bzw. deren Vertuschung als deutlich strafwürdiger ansehe, als das ebenfalls strafwürdige Kaufen von Bildern, von einigen weitestgehend ignoriert wurde.
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  22. Interessant, dass dabei (Strafbemessung heutzutage nach der gemischten Theorie) auch die "gesellschaftliche Genugtuung" durchaus eine Rolle spielt. Allein schon, um einem gefühlten Recht auf Lynchjustiz vorzubeugen. Eine Komponente, welche scheinbar nicht verzichtbar ist.
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  23. Internationaler Tag und Demonstrationen gegen Gewalt an Sexarbeiter*innen. Gilt auch für polizeiliche Gewalt und Übergriffe wie aktuell in Frankreich einem Mitbegründer von STRASS geschehen. Zusammenfassung: In der Nacht vom 15. zum 16.12.2104 ist Thierry Schaffauser, Gründungsmitglied und Aktivist des STRASS, in Paris beim Verteilen von Kondomen und Flugblättern zur morgigen Demonstration (Internationaler Tag zur Beendung der Gewalt gegen Sexarbeiter/innen) auf dem Pariser Straßenstrich von der Polizei unter illegalen Vorwänden und ungerechtfertigter Gewaltanwendung verhaftet und zwei Stunden lang in einem Polizeikommissariat festgehalten worden, und eine Sexarbeiterin mit der er gerade sprach ebenso. Offenbar wurde er zunächst für einen Kunden der Sexarbeiterin gehalten, und die Polizisten verhielten sich so, als sei die geplante Kundenbestrafung bereits Gesetz. Nachdem den Polizisten klargeworden war, daß Thierry kein Kunde war sondern Aktivist ist, und daß er zudem seine Rechte kennt, waren sie umso mehr darauf aus, ihm eins auszuwischen, und es kam auch zu einer schwulenfeindlichen Beschimpfung und zu rassistischen Bemerkungen seitens der Polizisten. Auf Thierry kommt eine Anzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt zu, obwohl er keinerlei Widerstand geleistet hat (aber beweist das mal ohne neutrale Zeugen...). Seinerseits wird Thierry Anzeige erstatten und Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, der Anwalt des STRASS ist bereits eingeschaltet (und steht auch als Kontakt auf obiger Pressemitteilung). Das Ganze zeigt, was uns, weltweit, erwartet, falls noch prohibitionistischere Gesetze durchkommen sollten: niemand wird überhaupt noch mit Sexarbeitern/innen sprechen dürfen. Das bedeutet: keine Gesundheits- oder sonstige Vorsorge mehr für Sexarbeiter/innen, totale gesellschaftliche Isolation zusätzlich zur Verunmöglichung ihrer Arbeit duch Totalüberwachung. Und legitimierte staatliche Gewalt gegen Sexarbeiter/-innen und ihre Kunden/innen jederzeit und überall. Geht morgen alle demonstrieren, gegen jegliche Gewalt gegenüber Sexarbeitern/innen, insbesondere staatliche Gewalt. http://www.strass-syndicat.org/2014/12/abus-policiers-sur-un-militant-du-strass-la-veille-de-la-journee-mondiale-contre-les-violences-faites-aux-travailleurses-du-sexe/ Hier der Gedenktag http://www.hydra-berlin.de/aktuelles/termine/detail/artikel/17-dezember-tag-gegen-gewalt-an-sexarbeiterinnen/ Auf Wunsch und gerne eingestellt. Alf P.S.: http://www.december17.org/about/tag-gegen-gewalt-an-sexarbeiterinnen/
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  24. Coole Aktion! "Ich bin die Katze einer Sexworkerin und das ist gut so!" Die computergenerierten Banner über Fotos von Sexworkerinnen finde ich etwas unglücklich -- wirkt auf mich nicht authentisch.
    1 Punkt
  25. Bei der Aktion hätte ich gerne mitgemacht
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  26. Früher war auch eine gut gebaute nicht hungernde etwas schönes. Jetzt hat sich das idealbild gewandelt, nun ja, ich finde kurven reizvoller, leider klappt das mit dem Sport nicht. Mein Körper hat sich so verändert, aber egal, ich fühle mich jetzt besser als jeh zuvor. Bin richtig Sport süchtig geworden.
    1 Punkt
  27. sie steht aber in einer Pose, wo man gar nicht genau erkennen kann, wie ihre Lücke so wäre. , das rechte Bein ist ein Stück vorgeschoben, so kommt die Hüfte schöner raus - aber wie die Beinlücke (oben) so wäre, weiß man anhand dieses Bildes zumindest nicht genau. Aber eine große Lücke wird es natürlich nicht sein, klar.
    1 Punkt
  28. Und Du Held hast wieder völlig selbstlos geopfert diesen Ort des Bösen zu betreten---Da kommt gerade Deine Ruhmeskrone vorbeigeflogen.
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  29. Ich mag kräftige Oberschenkel, ausgeprägte Waden, schmale Fesseln und kleine Füße. Eine Oberschenkellücke reizt mich nicht.
    1 Punkt
  30. Meine "Venus" hat keine "dicken Reifen"!!!!!!!!!!!!!!
    1 Punkt
  31. Auch interessant: Diese Stellungnahme der Obleute der Linken, SPD und Grüne. Reaktionäre Propaganda? http://www.johannes-lichdi.de/pm+M58ef57bc8c6.html Und hier noch ein bissl mehr mit weiteren Materialien: http://www.johannes-lichdi.de/sachsensumpf.html
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  32. 1 Punkt
  33. Wichtiger ist im entscheidenden Momentdie Lücke oben zwischen den Schenkeln....;-)
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  34. Mir fehlt in der Umfrage auch die Wahlmöglichkeit "Ich bin ein Mann: ich habe noch bei keiner hübschen Frau darauf geachtet ob sich ihre Oberschenkel berühren oder nicht."
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  35. Es gibt ja nicht so viele Sachen, die mir bei Frauen nicht auffallen, besagte Lücke ist mir noch nie in den Sinn gekommen..
    1 Punkt

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