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  1. max2go

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Inhalte mit der höchsten Zu­stim­mungs­ra­te am 06.04.2014 in allen Bereichen

  1. Ok , nach drei Viertel Wein, einer Tüte und einmal um den Block laufen habe ich die kausalen Zusammenhänge deines Post mit der Zeitumstellung der Borduhr des rumänischen Benz, der r2 mal pi mal h Formel zur Steuerberechnung und dem Mindestlohn für Hoteliers endlich verstanden. Danke! Bitte doch für ältere Menschen den Zeilenabstand etwas grösser stellen und die wahre Botschaft in Times New Roman reinschreiben. Ach ja, wie war die Botschaft nochmal?
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  2. Mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa.... Ich bereue, der Versuchung nachgegeben zu haben und entziehe mir als tätige Buße 23 Rommee-punkte...
    1 Punkt
  3. lolo, reg' dich nicht auf. nicht jede® will und kann zwischen den zeilen die eigentliche botschaft lesen. das macht auch nichts. nicht jede® kann damit dann auch umgehen. den anderen isses eh klar.
    1 Punkt
  4. Nö, nicht wirklich. Das liegt aber daran das ich ich aktuelle halt Nicht-Bucher bin und somit wenig bis keinen Überblick habe, geschweige denn eine Ahnung über Deine Vorlieben an Aussehen, Alter etc. Du könntest grundsätzlich aus dem "Pool" der Damen wählen die Du schon kennst, da wäre die geringste Gefahr.
    1 Punkt
  5. Naja, bliebe ja noch die Möglichkeit eine Dame von hier mitzunehmen... auch wenn das natürlich sehr teuer wäre.....
    1 Punkt
  6. Bei Akzeptanz eines direkten CC-Payments des Kunden durch die Agentur wird die ganze Geschichte über einen sogenannten Acquirer abgewickelt. Das sind zwischengeschaltete Finanzdienstleistungsunternehmen, die als Mittler zwischen einer Kreditkartengesellschaft und dem Anbieter (Escortagentur) und dem Kunden (Bucher) auftreten. Diese Acquirer "parken" 100% des Betrages für ca. 2 bis 3 Wochen auf einem Zwischenkonto, danach werden 90% an den Anbieter (Escortagentur) überwiesen auf dessen Firmenkonto. Die verbleibenden 10% werden 6 Monate auf dem Zwischenkonto des Acquirers weiterhin "geparkt". Nach 6 Monaten erhält der Anbieter (Escortagentur) weitere 5% auf sein Firmenkonto überwiesen. Die verbleibenden 5% behält der Acquirer für seine Dienstleistung. Seit ein paar Jahren ist es so, dass diese Acquirer zusätzlich nun von bestimmten Branchen (Escort auch) pro Jahr eine "Sicherheitsleistung" in Form eines vierstelligen zu hinterlegenden Geldbetrages verlangen. Ansonsten verweigern sie für diese Branche ihren Service. Als Acquirer treten auch ganz normale Großbanken auf, die allerdings diesen Service nicht für die Erotik-Branche anbieten. ACHTUNG! Ein CC-Zahler (Bucher) ist berechtigt, bis 3 Monate (Stand 2011) nach CC-Zahlung den Betrag komplett rückbuchen zu lassen auf sein Konto. Der Anbieter (Escortagentur bzw. die Dame) muss dann den Beweis erbringen, dass die Leistung seinerzeit zweifelsfrei erbracht wurde (inkl. eventuelle Zeugenaussage der Dame vor Gericht, die den Herrn begleitet hatte, "Lieferschein", Rechnung mit Realadresse des Buchers etc. etc.). Wenn der Kunde im außereuropäischen Ausland lebt, kann man dann diverse Anwälte bemühen. Mit wenig Aussicht auf Erfolg, aber erheblichen Kosten, auf denen die Agentur dann am Ende meist sitzen bleibt. Klar, sie könnte diese dann von der Dame wiederum einklagen, die das Geld ja bereits hat. Aber eigentlich wäre der Weg der, dass die Agentur an die Dame herantreten muss und von dieser den zurückgebuchten Betrag ausgleichen lassen müsste. Was die Dame dann sicher ablehnen würde, es sei denn, sie hätte eindeutig der Akzeptanz von CC-Payments durch die Agentur (die als Treuhänderin für die Dame auftreten würde) schriftlich zugestimmt. Hier kann es aber passieren, dass der Agentur dann ein Strick daraus gedreht wird, da sie in gewisser Weise als "Finanzdienstleister für elektronischen bargeldlosen Zahlungsverkehr" auftritt, für das sie von der BAFIN eine Genehmigung bräuchte. Genau das ist vor ca. einem Jahr in München passiert, als großangelegte Razzien in Bordellen und Nachtclubs durchgeführt wurden und sämtliche mobile CC-Abbuchungautomaten beschlagnahmt wurden, die die Betreiber der Bordelle ihren Damen zur Verfügung stellten, damit diese ihren eigenen Freierlohn "elektronisch" entgegen nehmen konnten. Natürlich lag für die Bordellbetreiber keine Genehmigung der BAFIN vor. Die Automaten liefen offiziell auf die Bordellbetreiber und nicht die jeweilige Dame. Im übrigen war ich immer der Auffassung, dass die Dame der Vertragspartner des Kunden ist. In diesem Fall könnte die Agentur die CC-Zahlung nur treuhänderisch für die Dame in Empfang nehmen (mit den oben beschriebenene Fallstricken!) und muss diese dann in voller (!) Höhe an die Dame weiterleiten. Für die erbrachte Vermittlungsdienstleistung stellt die Agentur danach an die Dame (als ihre Vertragspartnerin) eine entsprechende Rechnung, deren Höhe im Vermittlungsvertrag vereinbart sein sollte. Da die meisten Damen es nicht akzeptieren würden, wenn die Treuhänderin (Agentur) das CC-Payment vom Bucher (Kunde der Dame) für über 3 Monate zurückhalten würde, liegt das volle (!) Risiko ab dem Moment der Weiterleitung an die Dame (meist nach 14 Tagen) bei der Agentur. Von derem Konto wird der Betrag dann nämlich auch zurückgebucht (bzw. vom angeschlossenen Zwischenkonto, für dessen Ausgleich die Agentur haftet). Gerade Betrüger haben diese Möglichkeit erkannt und nutzen sie auch,... und das nicht nur im Bereich Escort. Die entsprechenden Abteilungen der Kriminalämter sind hoffnungslos überlastet. Außerdem, was viele nicht wissen: In den USA zum Beispiel sind aus Kostengründen bisher 90% aller Kreditkarten OHNE CHIP ausgestattet. Wegen dieses mangelnden Sicherheitsfeatures gewähren die US-Banken einen vollen Ersatz für vermeintliche "unberechtigte" Belastungen dieser CCs. Damit ist die Hemmschwelle zum Betrug noch weiter herabgesetzt. Und die meisten Amerikaner sind ja ans CC-Payment gewöhnt. Das wird dann eben mit diesen billigen "Voll-Plastik-Karten" durchgeführt. Der Kunde ist ja abgesichert und bekommt in jedem Fall sein Geld zurück. Wenn man dann noch an die geltenden Moralvorstellungen jenseits des Atlantik denkt, braucht man auf breite Unterstützung bei gerichtlichen Streitigkeiten nicht zu hoffen dort. Und Geld aus den USA herauszuklagen ist um Einiges (!) schwerer als in entgegengesetzter Richtung. Ich möchte hier niemanden bevormunden, aber CC-Payment im Escort-Business ist aufgrund der ganzen Besonderheiten einfach ganz klar (!) nicht zu empfehlen. Egal, wie man die Sache dreht. Und PayPal ist nicht besser. Siehe oben. Ich schreibe hier vor dem Hintergrund, dass die Escortagentur auch als solche auftritt und nicht als "Privatperson" (wie geht das eigentlich???). Ich dachte, dass es sich hier um ein Unternehmen handelt, egal in welcher Unternehmensform es auftritt. Ob es sich um Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen oder sonstwas für Kaufleute handelt. Hatte ich zumindest mal so gelernt vor vielen vielen Jahren. Dass sich die meisten Agenturen (auch die "Glamour-Seiten") hinsichtlich dieser Thematik meist absolut bedeckt halten, sollte nicht über die oben beschriebenen Tatsachen hinwegtäuschen. Die Risiken sind allen, die seit langem im Geschäft stehen, zur Genüge bekannt. Guter Anwalt hin oder her. Am Ende ist es eine Abwägung, was das "kleinere Übel" ist. Entscheidend ist, wie hoch der Anteil ist an Kunden, die darauf bestehen würden, mit CC zu bezahlen. Und wie viel man eventuell an Umsatz verlieren würde, wenn man dieses hohe Risiko nicht einginge. Die Bereitschaft, vorsätzlich Betrug zu begehen, ist nicht abhängig vom finanziellen Background eines Menschen. Das ist lediglich eine Charakterfrage.
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